Los-1 Bewachung der GMU Sömmerda, Weißenseer Straße 57, 99610 Sömmerda.
24-stündiger Einlass- und Pfortendienst mit einer Wachkraft sowie nachts von 19:00 bis 06:00 Uhr eine zusätzliche Objektschutzkraft).
(Objekt mit max. 220 Plätzen).
Los-2 Bewachung der GMU Sömmerda, Rohrhammerweg 10, 99610 Sömmerda.
(Nächtlicher Pfortendienst mit einer Wachkraft 19:00 - 06:00 Uhr).
(Objekt mit max. 90 Plätzen).
Los-3 Bewachung der GMU Sömmerda, Leubinger Straße 5, 99610 Sömmerda.
(Nächtlicher Pfortendienst mit einer Wachkraft 19:00 - 06:00 Uhr).
(Objekt mit max. 160 Plätzen).
Los-4 Bewachung der GMU Kölleda, Weimarische Straße 11, 99625 Kölleda.
(Nächtlicher Wachschutz/Pfortendienst mit einer Wachkraft 19:00 - 006:00 Uhr.
(Objekt mit max. 98 Plätzen).
Los-5 Bewachung der GMU Kölleda, Im Funkwerk 1, 99625 Kölleda.
(24 stündiger Einlass- und Pfortendienst mit einer Wachkraft sowie nachts von 19:00 - 06:00 Uhr eine zusätzliche Objektschutzkraft).
24 - stündiger Wachschutz/Pfortendienst:
Von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr mit einer Wachkraft für den Schutz von Flüchtlingsunterkünften (24 Stunden kalendertäglich) Von 19:00 bis 06:00 Uhr mit einer Objektschutzkraft für den Schutz von Flüchtlingsunterkünften (11 Stunden kalendertäglich).
Absicherung der Gemeinschaft soll durch hierfür qualifiziertes Personal durchgeführt werden.
Von 19:00 Uhr bis 06:00 Uhr mit einer Wachkraft für den Schutz einer Flüchtlingsunterkunft (11 Stunden kalendertäglich).
Die Absicherung der Gemeinschaftsunterkunft soll hierfür durch qualifiziertes Personal durchgeführt werden.
Von 19:00 Uhr bis 06:00 Uhr mit einer Wachkraft für den Schutz einer Flüchtlingsunterkunft (11 Stunden kalendertäglich).
Die Absicherung der Gemeinschaftsunterkunft soll hierfür durch qualifiziertes Personal durchgeführt werden.
Von 19:00 Uhr bis 06:00 Uhr mit einer Wachkraft für den Schutz einer Flüchtlingsunterkunft (11 Stunden kalendertäglich).
Die Absicherung der Gemeinschaftsunterkunft soll hierfür durch qualifiziertes Personal durchgeführt werden.
Von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr mit einer Wachkraft für den Schutz von Flüchtlingsunterkünften (24 Stunden kalendertäglich) Von 19:00 bis 06:00 Uhr mit einer Objektschutzkraft für den Schutz von Flüchtlingsunterkünften (11 Stunden kalendertäglich).
Absicherung der Gemeinschaft soll durch hierfür qualifiziertes Personal durchgeführt werden.