Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der ELT-Technik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 2-3 und 5-9 für das Bauvorhaben Erweiterung des Max-Planck-Instituts für biologische Kybernetik in Tübingen (KYBE) für folgende Anlagengruppen (AG):
AG 4 Starkstromanlagen,
AG 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
AG 6 Förderanlagen,
Die voraussichtlich anrechenbaren Kosten für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. 11,1 Mio. € netto. Die veranschlagten Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) belaufen sich auf ca. 109 . € netto.
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Beginn: vss. 09/2023 (nach Beendigung des VgV-Verfahrens)
Ende: vss. 04/2029 (ohne LPH 9)
Das Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik in Tübingen wurde 1968 gegründet. Das Institut besteht aus mehreren Gebäuden, welche teilweise zur Gründungszeit des Institutes errichtet wurden. Im Zuge einer Neuausrichtung des Institutes wurde eine grundlegend neue Struktur konzipiert, die auch mit einem Aufwuchs an Personal einhergeht. Der mit der neuen Institutsausrichtung und dem Personalaufwuchs einhergehende Flächenbedarf ist in den Bestandsgebäuden nicht zu decken, zumal ein Teilbereich altersbedingt abzubrechen ist.
Zur Deckung der Flächenbedarfe ist im Rahmen eines Gesamtkonzepts ein Erweiterungsbau am nord-westlichen Rand des MPG-Campus, an der Schnittstelle zum benachbarten Technologie Park, vorgesehen. Der Erweiterungsbau umfasst zum einen den Institutsteil mit Laboren und Büros für die 3 Abteilungen (1x theoretisch, 2x experimentell), 6 Forschungsgruppen und zum anderen einen größeren Hochhygienebereich für Nager. Dieser ist zwischen dem Bestand -dem Magnetresonanzzentrum (MRZ) am Max-Planck-Ring 11- und dem neuen Institutsteil vorgesehen. In Abstimmung mit der Stadt Tübingen sind aus städtebaulichen Gründen beide Gebäudeteile separat auszubilden, aus funktionalen Gründen benötigen sie jedoch zwingend Verbindungsgänge zueinander und auch zu den Bestandsgebäuden.
Das Raumprogramm für den Erweiterungsbau beinhaltet ca. 950 m² biologische Labore (inkl. Mikroskopierräume und Zentrale Wissenschaftliche Einrichtungen) und ca. 1020 m² physikalische Labore (davon ca. 640 m² als physikalische Sonderlabore im UG). Neben dem Laborbereich sind Büros, IT-/ Serverräume, Seminarräume, Verwaltungsräume etc. für den Neubau vorgesehen.
Die Tierhaltung erstreckt sich über eine Fläche von ca. 1.984 m² (NUF 1-6) inklusive Versuchslaboren und Infrastruktur; der Umfang der reinen Tierhaltungsfläche beträgt ca. 646 m² (NUF 1-6). Die Tierhaltungsflächen sind vornehmlich für Nager herzurichten, wobei zwei Sonderhaltungsräume für eine noch nicht definierte Spezies wie Insekten, kleine Reptilien oder kleinere Singvögel vorzusehen sind.
Alle Bereiche sollten baulich für S1 Niveau (nach GenTSV & BioStoffV) ausgelegt sein, einzelne Bereich nach S2 (nach GenTSV und BiostoffV).
Um auf zukünftige sich ändernde wissenschaftliche Anforderungen reagieren zu können, ist ein hohes Maß an baulicher und technischer Gebäudeflexibilität erforderlich.
Der Grundstückteil für den Erweiterungsneubau liegt an der Paul-Ehrlich-Straße und ist derzeit im oberen Bereich mit einem Parkplatz sowie einem Parkdeck bebaut, welche für die Errichtung des Neubaus abgebrochen werden. Im Hangbereich, d.h. eine Ebene weiter unten befinden sich Außenlagerflächen mit Anlieferhof, Gasflaschenlager, Müllsammelplatz, Garagen, etc. des MPIs für biologische Kybernetik.
Die Planung umfasst sowohl die nicht öffentliche Erschließung des Grundstückes, die Versorgungs- und Gebäudetechnik des Neubaus, sowie die notwendigen Anpassungen und Umverlegungen vor Baubeginn in den o.g. Anlagengruppen.
Darüber hinaus soll im Rahmen der Maßnahme bereits ein Teil des Altbaus MPR8 abgerissen werden. Die Planungsleistungen für den Teilabbruch sind ebenfalls Bestandteil des Auftrages.
Die Liegenschaft wird aus dem campuseigenen 20kV-Netz versorgt. Die voraussichtlich gleichzeitig benötigte elektrische Leistung wird auf ca. 1.800 kVA geschätzt. Eine Netzersatzanlage NEA wird in jedem Fall für die Tierhaltung nötig. Die Notwendigkeit auf Notstromversorgung SV ist in Abhängigkeit von behördlichen Forderungen (Sprinkler, mechanische Entrauchung, etc.). Die nach der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPf-VO) des Landes Baden-Württemberg notwendige Dachbelegung mit eine Photovoltaikanlage ist einzuhalten. Ladestationen für Elektrofahrzeuge und die hierfür notwendigen Leistungsvorhaltungen, sind gemäß GEIG vorzusehen. Auf dem Campus ist ein DECT-System im Einsatz. Nach vorläufiger Auskunft soll dies auch als Sicherheitseinrichtung für „Alleinarbeit“ verwendet („Totmann-Alarm“) werden.
Die Anbindung des Serverraumes sowie der Anschluss der Telekommunikation erfolgt an die zentrale IT des Campus in der Netzwerkzentrale. Die Netzwerkzentrale befindet sich zukünftig in der VR-Halle. Die Kartenleser der Türsprech- und Türöffneranlage, Zeiterfassung und des Cash Code (Zahlsystem) sind in die bestehende Campus Anlage Fabrikat primion mit einzubinden. Benötigt wird eine medientechnische Ausstattung sowohl für zwei Seminarräume, welche zusammenschaltbar sein sollen, und klassische Besprechungsräume, als auch alternative Kommunikationszonen wie zum Beispiel Couch-Ecken.
Für das Tierhaus soll eine Außenhautüberwachung per Video und Fensterkontakten im Erdgeschoss erfolgen. Die Brandmeldeanlage ist mit den anderen bestehenden Anlagen auf dem Campus zu vernetzen und auf die Feuerwehr Tübingen aufzuschalten. Daher kommt auch für den Neubau das bisher auf dem Campus eingesetzte Fabrikat Esser zur Ausführung.
Im Zuge der Erarbeitung der Planung soll eine gewerke-übergreifende Brandfallsteuermatrix erstellt werden. Sowohl der Laborbereich als auch der Tierbereich des Erweiterungsbaus werden mit Aufzugsanlagen ausgerüstet.
Die honorarfähigen Kosten aus der KG 540 sind anteilig den jeweiligen beauftragten Anlagengruppen zugeordnet und Bestandteil der beauftragten Leistung.
Die Planung hat mindestens entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik unter Berücksichtigung der AMEV Richtlinien zu erfolgen. Die Planung muss auch wirtschaftliche und energiewirtschaftliche Gesichtspunkte sowie Kriterien der Nachhaltigkeit einbeziehen. Der Auftraggeber legt Wert darauf, dass das Bauwerk langfristig wirtschaftlich und nachhaltig betrieben werden kann, weist aber auch darauf hin, dass die Wirtschaftlichkeit der Planung eine wesentliche Bedeutung hat.
Bei der Planung und Baudurchführung sind nicht nur die speziellen Anforderungen im Hinblick auf die technischen Anlagen, sondern auch die bei solchen Objekten üblichen Arbeitsabläufe zu berücksichtigen.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe II.2.7) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.