Der Auftrag wird zu einem Festpreis von 480 000 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf die Vergleichende Prüfung entfallen 400 000 EUR, Zahlung in 5 Raten und auf den Gesamtbericht (Schlussrechnung) 80 000 EUR.
Die 227. Vergleichende Prüfung „Ordnungsbehörden II“ richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22.12.1993 (GVBl. I S. 708). Der Auftragnehmer wird die Aufgabenwahrnehmung im Aufgabenbereich „Sicherheit und Ordnung“ nach den Maßstäben der Rechtmäßigkeit, Sachgerechtheit und Wirtschaftlichkeit untersuchen und vergleichend bewerten. Aufbauend auf den aus den Unterlagen der Kommunen gewonnenen Erkenntnissen hat er Sachverhalte darzustellen, Analysen zu treffen und Bewertungen abzuleiten. Er prüft dabei insbesondere die rechtlichen Grundlagen, den Aufgabenumfang, die Organisationsstruktur, die Intensität und Ordnungsmäßigkeit der Aufgabenerfüllung sowie die Möglichkeiten zur Steigerung der Effektivität und Effizienz unter besonderer Beachtung des demographischen Wandels. Die in interkommunaler Zusammenarbeit erledigten Aufgaben und die dafür gewählten Organisationsformen sind aufzuzeigen und zu bewerten. Aus den Prüfungsfeststellungen sind Empfehlungen abzuleiten und Ergebnisverbesserungspotenziale darzustellen. Der Auftragnehmer wird darüber hinaus Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen, die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und die Nachschau früherer Prüfungen nach Ziffer 10 des Werkvertrags vornehmen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt (Ziffer 15 des Werkvertrags). Weitere Prüfungsinhalte ergeben sich aus dem Angebot des Auftragnehmers und aus den Festlegungen im Verhandlungsverfahren. Prüfungsgegenstand: 16 Städte und Gemeinden, die vergleichend zu prüfen sind. Diese werden im Verhandlungsverfahren aus folgenden 18 Städten und Gemeinden ausgewählt: Büdingen, Ebsdorfergrund, Erzhausen, Frielendorf, Hattersheim am Main, Heuchelheim, Homberg (Ohm), Hünfelden, Kronberg im Taunus, Michelstadt, Mühlheim am Main, Neu-Anspach, Ortenberg, Schauenburg, Schwalmstadt, Stockstadt am Rhein, Vellmar, Willingen (Upland). Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1.1.2015 bis zum Prüfungsbeginn.