Gegenstand der Maßnahme „Fit durch den Alltag" gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 SGB II i. V. m § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III ist die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen.
Ziel ist es, die Eingliederungschancen von Menschen mit gesundheitlichen Leistungseinschränkungen durch:
— die Motivierung des Kunden zu einer Einsichtsfähigkeit in ihren Gesundheitszustand,
— die Herbeiführung einer Einstellungs- und Verhaltensänderung,
— die Steigerung von Selbstwertgefühl und Eigeninitiative,
— die Erhöhung der Sozialkompetenz,
— die Steigerung der Leistungsfähigkeit,
— die Herstellung von Marktnähe und
— ggf. eine praktische Erprobung zu erhöhen.
Es soll insbesondere darauf hingewirkt werden, dass die Teilnehmenden lernen mit ihren gesundheitlichen Einschränkungen umzugehen und zu verstehen, dass gesundheitliche Einschränkungen nicht mit Arbeitsunfähigkeit gleichzusetzen sind.
Die physische und psychische Fähigkeit der Teilnehmenden einer für ihn passenden Arbeit nachzugehen bzw. alternativ an den Integrationsaktivitäten des JobCenters mitzuwirken sollen gestärkt werden.
Zielgruppe sind arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit gesundheitlichen Einschränkungen, die eine Integrationserschwernis auf dem ersten Arbeitsmarkt zur Folge haben. Es ist nicht relevant, ob die Leistungsberechtigten vollschichtig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder lediglich in Teilzeit. Die gesundheitlichen Einschränkungen können sowohl physischer als auch psychischer Art sein.
Die Zuweisungsdauer eines Teilnehmers beträgt 6 Monate. Die Maßnahme wird in Teilzeit vormittags durchgeführt. Die Teilnahme in Teilzeit umfasst 20 Stunden pro Woche. Eine tägliche Anwesenheit ist erforderlich.
Durchgehend werden alle Module durch Sozialpädagogen und Gesundheitscoaches begleitet.
Die Maßnahme ist für insgesamt 120 Teilnehmern (8 Gruppen a 15 TN) ausgelegt. Beginn alle 3 Monate mit jeweils 2 Gruppen.
Maßnahmebeginn ist der 1.4.2021.
Ende des Zuweisungskorridors ist der 31.1.2022.
Maßnahmeende ist der 30.6.2022.