Der Auftrag wird zu einem Festpreis von 315 000 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf die Pilotprüfung entfallen 90 000 EUR, Zahlung in zwei Raten, auf die Vergleichende Prüfung 180 000 EUR, Zahlung in vier Raten und auf den Gesamtbericht (Schlussrechnung) 45 000 EUR.
Die 211. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2018: Interkommunale Zusammenarbeit“ richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22.12.1993 (GVBl. I S. 708).
Die Prüfung orientiert sich an den vorangegangenen Haushaltsstrukturprüfungen. Die konkreten Prüfungsinhalte ergeben sich aus dem konsolidierten Prüfungshandbuch. Ziel der Prüfung ist, Potenziale aus öffentlich-rechtlichen Formen der interkommunalen Zusammenarbeit bis hin zu denkbaren freiwilligen Zusammenschlüssen von Gemeinden zu entwickeln. Dabei ist auf wirtschaftliche, technische und organisatorische Aspekte einzugehen, die jeweils Ergebnisverbesserungspotenziale und konkrete Handlungsempfehlungen geben.
Der Auftragnehmer wird dabei auch Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen, die formale Behandlung der Jahresabschlüsse und Jahresrechnungen prüfen sowie die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und die Nachschau vornehmen. Einzelheiten dazu ergeben sich aus dem Merkblatt.
Prüfungsgegenstand: 19 Gemeinden, die vergleichend zu prüfen sind. Dies sind: Allendorf (Lumda), Angelburg, Antrifttal, Bad Salzschlirf, Ehrenberg (Rhön), Flieden, Fronhausen, Grävenwiesbach, Großenlüder, Hilders, Jesberg, Lohra, Neuental, Oberweser, Rabenau, Schmitten, Steffenberg, Wahlsburg, Weilrod.
Die 211. Vergleichende Prüfung wird zweistufig konzipiert. Die Pilotprüfung erfolgt bei 2 Körperschaften (Angelburg und Steffenberg), die Vergleichende Prüfung bei 19 Körperschaften.