Durchzuführen ist die Annahme, die Verwiegung und die ordnungsgemäße stoffliche Verwertung der Grünabfälle aus den Münchner Wertstoffhöfen im Zeitraum vom 1.4.2020 bis 31.3.2022 einschließlich der Entsorgung möglicher Reststoffe.
Durchzuführen ist die Annahme, die Verwiegung und die ordnungsgemäße stoffliche Verwertung der Grünabfälle aus den Münchner Wertstoffhöfen im Zeitraum vom 1.4.2020 bis 31.3.2022 einschließlich der Entsorgung möglicher Reststoffe.
Durchzuführen ist die Annahme, die Verwiegung und die ordnungsgemäße stoffliche Verwertung der Grünabfälle aus den Münchner Wertstoffhöfen im Zeitraum vom 1.4.2020 bis 31.3.2022 einschließlich der Entsorgung möglicher Reststoffe.
Durchzuführen ist die Annahme, die Verwiegung und die ordnungsgemäße stoffliche Verwertung der Grünabfälle aus den Münchner Wertstoffhöfen im Zeitraum vom 1.4.2020 bis 31.3.2022 einschließlich der Entsorgung möglicher Reststoffe.
Durchzuführen ist die Annahme, die Verwiegung und die ordnungsgemäße stoffliche Verwertung der Grünabfälle aus den Münchner Wertstoffhöfen im Zeitraum vom 1.4.2020 bis 31.3.2022 einschließlich der Entsorgung möglicher Reststoffe.
Durchzuführen ist die Annahme, die Verwiegung und die ordnungsgemäße stoffliche Verwertung der Grünabfälle aus den Münchner Wertstoffhöfen im Zeitraum vom 1.4.2020 bis 31.3.2022 einschließlich der Entsorgung möglicher Reststoffe.