Wahrnehmung der Aufgaben einer Zertifizierungsstelle für Familienzentren.
Der Auftragnehmer übernimmt – mit Ausnahme der abschließenden Entscheidung der Verleihung des Gütesiegels durch den Auftraggeber – die Aufgaben einer Zertifizierungsstelle für das Gütesiegel „Familienzentrum Nordrhein-Westfalen".
Der Auftrag umfasst alle Aufgaben, die üblicherweise von einer akkreditierten und somit anerkannten Zertifizierungsstelle wahrzunehmen sind. Bei dem Auftragnehmer werden die Anträge auf Zertifizierung gestellt und die Zertifizierung wird vorbereitet. Der Auftragnehmer verleiht ebenfalls das Gütesiegel. Die Entscheidung über die Zertifizierung trifft der Auftraggeber.
Der Auftragnehmer ist zuständig für die Gesamtorganisation der Zertifizierung der Familienzentren, das heißt u.a., er prüft die Einzel- und Verbund-Familienzentren einschließlich einer Vor-Ort-Prüfung hinsichtlich der Kriterien des jeweils gültigen Gütesiegels. Er wählt die Prüfer aus und koordiniert sie, sichert deren Qualifikation und die Qualität des Prüfverfahrens; er vergibt nach erfolgreicher Prüfung im Namen des Kinder- und Jugendministeriums das Zertifikat, d.h. das Gütesiegel „Familienzentrum Nordrhein-Westfalen".
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.