Jahresabschlussprüfung gem. § 317 I HGB sowie Prüfung des treuhänderisch verwalteten Anmietvermögens analog einer Jahresabschlussprüfung gem. § 317 I HGB (Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz, Anhang),
Prüfung des Lageberichts gem. § 317 II HGB,
Prüfung der Bezüge der Geschäftsführung / leitenden Mitarbeiter,
IT-Systemprüfung gem. IDW PS 330,
Prüfung gem. § 53 I HGrG,
Prüfung gem. MaBV:
für verschiedene Vermögen/ Auftraggeber
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen E16013-2240000-001-X geführt. Bitte geben Sie dieses bei jedem Schriftwechsel an.
Wir weisen darauf hin, dass in dieser Bekanntmachung nur die wesentlichen Informationen angegeben sind. Dies ist in den Formularen zur Richtlinie von 2014 aufgrund der Zeichenbegrenzung so vorgesehen. Die abschließenden Informationen zum Verfahren können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Bezüglich der Anforderung der Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Angaben unter Punkt VI.3) Zusätzliche Angaben.
Leistungen gemäß Punkt II.1.4):
— Alle Prüfungen sind von einem gemeinsamen Prüfungsteam der beauftragten Prüfungskanzlei nach einem einheitlichen Prüfungsablauf durchzuführen.
— Die Beauftragung ist für den Gesamtzeitraum von fünf Jahren vorgesehen, es ist jährlich die Bestellung des Abschlussprüfers durch die Gesellschafterversammlungen vorzunehmen.
— Einbindung der/des Aufsichtsratsvorsitzenden: Im Vorfeld der Prüfung und nach Vorlage des Prüfberichts vor den jeweiligen Aufsichtsratssitzungen ist auf Wunsch bzw. je nach Notwendigkeit ein Gespräch mit der/dem Aufsichtsratsvorsitzenden der BIM GmbH und der LFB Verwaltungs GmbH zu führen. Die/der Aufsichtsratsvorsitzende kann Hinweise zu bzw. auf wichtige Prüfungsschwerpunkten geben, die in die Prüfung einfließen.
— Einbindung des Aufsichtsrats: Der Abschlussprüfer hat an den Sitzungen der Aufsichtsräte der BIM GmbH und der LFB Verwaltungs GmbH zum Tagesordnungspunkt der Jahresabschlussprüfung und –berichterstattung teilzunehmen und mündlich zu berichten.
— Einbindung des Rechnungshofs von Berlin: Im Vorfeld und nach Vorlage des Prüfberichts ist ein Gespräch mit dem Rechnungshof von Berlin zu führen. Der Rechnungshof von Berlin kann in Bezug auf das SILB und den LfG Hinweise zu bzw. auf wichtige Prüfungsschwerpunkte geben, die in die Prüfung einfließen.
— Die Prüfungsberichte sind jeweils zu den Aufsichtsratssitzungen so rechtzeitig vorzulegen, dass ein Vorgespräch über den Entwurf mit der Geschäftsführung möglich ist und dem Aufsichtsrat fristgerecht zugeleitet werden können.
Vermögen/ Auftraggeber:
— BIM GmbH;
— Anmietvermögen;
— SILB;
— LfG;
— LFB Verwaltungs GmbH;
— LFB GmbH & Co. KG und LFB Projekt GmbH & Co. KG (2 Prüfungen und Berichte);
— LFB THV I und LFB THV II (zwei Prüfungen und Berichte).