Spezialfonds (Bank- und Investmentdienstleistungen, Portfolioverwaltung, Verwahrgeschäfte)
Der Auftragnehmer soll als Master-Kapitalverwaltungsgesellschaft (i) den offenen Spezialfonds mit seinen drei gleichartigen Segmenten (A, B, C) auflegen und administrieren, (ii) das Segment A verwalten und dessen Vermögen bewirtschaften sowie (iii) gebündelt die Tätigkeiten der weiteren Portfolioverwalter (asset manager, Los 2) auf Basis der mit diesen abzuschließenden Auslagerungsverträge koordinieren.
Teil der unter Punkt (ii) beschriebenen Leistungen ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber die Gestaltung der Anlagestrategie für Segment A, bestehend aus Anlagebedingungen und Anlagerichtlinien, unter Beachtung des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 29.05.2018 (StAnz. S. 787) sowie der Anlagerichtlinie der Universitätsstadt Marburg und unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der Nachhaltigkeit. Die laufende Prüfung der Einhaltung dieser Vorgaben sowie ggf. die Anpassung der Anlagestrategie ist Bestandteil der vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen. Im Rahmen der unter (i) beschriebenen Fonds-Administration soll der Auftragnehmer zudem auf Basis eines mit der Auftraggeberin und der Verwahrstelle (Los 3) abzuschließenden dreiseitigen Vertrags (sog. Dreiervereinbarung) als Hauptansprechpartner für die Auftraggeberin fungieren und zudem mit der Verwahrstelle (Los 3) ein Verwahrstellenverhältnis für Rechnung des Spezialfonds begründen.
Der Zuschlag auf dieses Los soll an zwei Bieter erteilt werden.
Die bezuschlagten Auftragnehmer sollen auf Basis eines mit der Master-Kapitalverwaltungsgesellschaft (Los 1) abzuschließenden Auslagerungsvertrags jeweils eines der gleichartigen Segmente (Segmente B und C) des von der Master-Kapitalverwaltungsgesellschaft (Los 1) aufzulegenden offenen Spezialfonds verwalten und dessen Vermögen bewirtschaften (asset management). Teil der Leistung ist in Abstimmung mit der Auftraggeberin die Gestaltung der Anlagestrategie für Segment B bzw. C, bestehend aus Anlagebedingungen und Anlagerichtlinien, unter Beachtung des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 29.05.2018 (StAnz. S. 787) sowie der Anlagerichtlinie der Universitätsstadt Marburg und unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der Nachhaltigkeit. Die laufende Prüfung der Einhaltung dieser Vorgaben sowie ggf. die Anpassung der Anlagestrategie ist Bestandteil der von den Auftragnehmern zu erbringenden Dienstleistungen.
Der Auftragnehmer soll im Rahmen eines mit der Master-Kapitalverwaltungsgesellschaft (Los 1) abzuschließenden Verwahrstellenvertrags als Verwahrstelle treuhänderisch die Vermögenswerte des Spezialfonds verwahren und für Rechnung des Spezialfonds Vermögenswerte veräußern und erwerben. Zudem ist es die Pflicht der Verwahrstelle, die Master-Kapitalverwaltungsgesellschaft (Los 1) im Interesse der Auftraggeberin zu überwachen. In diesem Zusammenhang soll mit der Auftraggeberin und der Master-Kapitalverwaltungsgesellschaft (Los 1) ein dreiseitiger Vertrag (sog. Dreiervereinbarung) geschlossen werden.