Rahmenvertrag über die „Aufhebung von Liefersperren Strom – Entsperren von Anlagen“.
Rahmenvertrag über die „Aufhebung von Liefersperren Strom – Entsperren von Anlagen“, die mittels Sperrverschluss an der Summensicherung oder durch Ausklemmen der Zählerabgangsleitung (AuS) vorgenommen wurde, im Verteilnetz der Stromnetz Berlin GmbH.