Rahmenvereinbarung zum Einsatz von Sprach- und Integrationsmittler*innen (SIM) im LVR (LVR-Klinikverbund (LVR-Kliniken und LVR-Verbund HPH), LVR-Förderschulen, LVR-Dezernat Soziales und LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie)
Der LVR schreibt für alle LVR-Kliniken, die LVR-Förderschulen und die LVR-Beratung vor Ort nach § 106 SGB IX der Dezernate Kinder, Jugend und Familie sowie Soziales unter Berücksichtigung der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) den Einsatz von zertifizierten Sprach- und Integrationsmittler*innen (nachfolgend SIM genannt) in der psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosomatischen Behandlung und Beratung von Menschen mit Behinderung im Face-to-Face-Kontakt und für das telefonische Dolmetschen aus. Wenn die technischen Voraussetzungen auf beiden Seiten gegeben sind, kann die Dolmetscherleistung ebenfalls im Videoformat zu den gleichen Konditionen oder günstiger durchgeführt werden. Die Vergabe erfolgt losweise nach folgender Aufteilung • Los 1 für rein telefonisches Dolmetschen • Los 2 für den SIM Einsatz vor Ort und per Video
Der LVR schreibt für alle LVR-Kliniken, die LVR-Förderschulen und die LVR-Beratung vor Ort nach § 106 SGB IX der Dezernate Kinder, Jugend und Familie sowie Soziales unter Berücksichtigung der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) den Einsatz von zertifizierten Sprach- und Integrationsmittler*innen (nachfolgend SIM genannt) in der psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosomatischen Behandlung und Beratung von Menschen mit Behinderung im Face-to-Face-Kontakt und für das telefonische Dolmetschen aus. Wenn die technischen Voraussetzungen auf beiden Seiten gegeben sind, kann die Dolmetscherleistung ebenfalls im Videoformat zu den gleichen Konditionen oder günstiger durchgeführt werden. Die Vergabe erfolgt losweise nach folgender Aufteilung • Los 1 für rein telefonisches Dolmetschen • Los 2 für den SIM Einsatz vor Ort und per Video