IFD sind ein wichtiges Instrument des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch (SGB IX), um Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit einer Behinderung zu fördern und zu sichern. Sie werden im Auftrag des Integrationsamtes im Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) tätig, um die Zielstellung der begleitenden Hilfe nach § 102 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX zu verwirklichen. Sie übernehmen nach § 110 SGB IX Aufgaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Ein niederschwelliger Zugang zu den IFD ist dabei für schwerbehinderte Menschen, Arbeitgeber sowie die Kooperationspartner aus den Bereichen der beruflichen, medizinischen und schulischen Rehabilitation zu gewährleisten. Die örtliche Zuständigkeit der jeweiligen IFD richtet sich nach den Arbeitsagenturbezirken. Die Beauftragung erfolgt durch öffentlich-rechtlichen Vertrag.
Es handelt sich um eine einheitliche Ausschreibung, die in die folgenden 2 Lose aufgeteilt wird:
Los 1: Hauptsitz der Beratungsstelle in Leipzig, zuständig für die Bezirke der Agenturen für Arbeit in Leipzig und Borna sowie den Bereich der Geschäftsstellen der Agentur für Arbeit in Delitzsch, Eilenburg und Geithain.
Los 2: Hauptsitz der Beratungsstelle in Meißen, zuständig für das Gebiet des Landkreises Meißen.