Durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) werden zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes in der Stadt Gera Maßnahmen zum Hochwasserschutz
von Gera-Zwötzen bis Gera-Liebschwitz ausgeschrieben. Im ersten Bauabschnitt sind in Vorbereitung der geplanten Hochwasserschutzanlagen (Neubauabschnitt 1.3) entlang der rechten Gewässerseite Holzungen vorgesehen.
Nachfolgend beschriebene Arbeiten sind durchzuführen:
- Ertüchtigung des vorhandenen Deichkronenweges und von Teilen privater Zuwegungen für die Nutzung als Baustraße
- Schaffung von Baufreiheit (Gebäudeabbruch, Containerumsetzung u. a) für weitere Zufahrtsmöglichkeiten für die Baumfällungen und Rodungsarbeiten
- Entfernung vorhandener Einfriedungen (Zäune, Hecken u.a.)
- Entfernung aller Bäume und Sträucher im geplanten Baufeld für die Neubaumaßnahmen (Herstellung Hochwasserschutzwand und Spundwand) des Bauabschnittes 1.3
- Freischneiden des Lichtraumprofils an einzelnen verbleibenden Bäumen entlang der Außengrenze der Neubautrasse sowie der Zuwegungen bis in eine Höhe von 5 m.
Unabhängig von den vorgesehenen Baumfällungen und Strauchrodungen beschränkt sich das Entfernen der Wurzelstöcke und des Wurzelwerks ausschließlich auf die zu fällenden Bäume und Sträucher außerhalb des Bestandsdeiches, dessen Funktionalität vorerst weiterhin zu gewährleisten ist. Die Holzungsflächen sind einschl. der Fahrspuren nach Abschluss der Holzungsarbeiten einzuebnen.