Für die Bearbeitung von Widersprüchen gegen die Entscheidungen der ILB im Rahmen von Corona-Sonderprogrammen (Soforthilfe, sämtliche Überbrückungshilfen, die November- und Dezemberhilfen, sowie alle Neustarthilfen) benötigt die ILB Unterstützung bzw. Rechtsberatung externer Dienstleister.
Die Widersprüche sind auf Zulässigkeit und Begründetheit zu prüfen und u.a. Entwürfe der Widerspruchs- bzw. Abhilfebescheide zu erstellen.
Es werden drei Lose gebildet.
Bearbeitung von Widersprüchen gegen Entscheidungen im Programm Corona-Soforthilfe (u.a. Erstellung von Bescheidentwürfen)
Bearbeitung von Widersprüchen gegen Entscheidungen im Programm Überbrückungshilfen (u.a. Erstellung von Bescheidentwürfen)
Bearbeitung von Widersprüchen gegen Entscheidungen in den Programmen Neustarthilfe sowie November- und Dezemberhilfe (u.a. Erstellung von Bescheidentwürfen)