Als zuständiger Aufgabenträger vergibt der Landkreis Schwandorf mit Wirkung zum 01.04.2023 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Verkehrsleistungen im Landkreis Schwandorf mit einer Dauer von maximal 10 Jahren zur Durchführung eines Anruf-Sammel-Taxi-Verkehrs nach § 42 PBefG nach den in der Anlage befindlichen Vorgaben.
Es erfolgt eine Vergabe als Gesamtleistung der 6 Anruf-Sammel-Taxi-Linien.
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
Als zuständiger Aufgabenträger vergibt der Landkreis Schwandorf mit Wirkung zum 01.04.2023 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Verkehrsleistungen im Landkreis Schwandorf mit einer Dauer von maximal 10 Jahren zur Durchführung eines Anruf-Sammel-Taxi-Verkehrs nach § 42 PBefG nach den in der Anlage befindlichen Vorgaben.
Es erfolgt eine Vergabe als Gesamtleistung der 6 Anruf-Sammel-Taxi-Linien.