Umsetzung und Durchführung eines modular aufgebauten einzelbetrieblichen Beratungssystems „Nachhaltige Landwirtschaft“ für landwirtschaftliche Betriebe jeweils für die Bereiche Grünland, Integrierter Pflanzenschutz,
Klima/Energie, Tiergesundheit und Ökolandbau gemäß Art. 15 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 vom 17.12.2013 (ELER).
Das bedeutet, dass im Falle einer späteren Beauftragung, die Auftragnehmer Zuwendungsempfänger und somit Begünstigte der EU-Förderung gem. Art. 15 der vorgenannten VO sein werden.
Die ausgewählten Beratungsorganisationen können einen – je nach Beratungsmodul unterschiedlich hohen – Anteil ihres Beratungshonorars unmittelbar gegenüber dem Land Schleswig-Holstein abrechnen.
Eine Mindestauslastung wird nicht gewährt. Das wirtschaftliche Risiko liegt insoweit bei den ausgewählten Beratungsorganisationen. Die ausgewählten Beratungsorganisationen haben sich selbständig um
Beratungsaufträge bei landwirtschaftlichen Betrieben in Schleswig-Holstein zu bemühen.
Die Beratung zur nachhaltigen Grünlandbewirtschaftung soll modular erfolgen. Die Beratungsmodule sind so aufgebaut, dass Grünland bewirtschaftende Landwirte eine einzelbetriebliche Beratung wahrnehmen können. Es werden zwei Module angeboten. Einerseits die eine allgemeine Grundberatung mit dem Ziel, Landwirte mit den Fragestellungen der Grünlandbewirtschaftung wieder vertraut zu machen. Andererseits geht es im Spezialmodul vor allem darum, spezielle Standortfragen, z. B. die Bewirtschaftung grundwassernaher Standorte, als auch spezielle Nutzungsalternativen, z. B. Ausweitung der Weidehaltung und Berücksichtigung von Naturschutzfragen zu behandeln.
Das Ziel der hier beschriebenen Maßnahme ist die Durchführung einer einzelbetrieblichen Vor-Ort-Beratung zur Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes auf Ackerbaubetrieben in Schleswig-Holstein, um das Pflanzenschutzmanagement im Sinne des Integrierten Pflanzenschutzes zu optimieren sowie das Wissen über Schadorganismen und Entscheidungshilfen zu deren Regulierung zu verbessern und den Pflanzenschutzmitteleinsatz auf freiwilliger Basis weiter einzuschränken.
Den landwirtschaftlichen Betrieben soll ein Anreiz gegeben werden, durch das auf die betrieblichen Verhältnisse zugeschnittene Beratungsangebot die integrierte Pflanzenschutzpraxis zu verbessern und Reduktionspotentiale zu nutzen.
Das Ziel der hier beschriebenen Maßnahme ist die Durchführung einer einzelbetrieblichen Vor-Ort-Beratung zur Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes in landwirtschaftlichen Baumschulbetrieben (Ziergehölzbaumschulen und Forstbaumschulen) nach Art. 15 ELER VO in Schleswig-Holstein, um das Pflanzenschutzmanagement im Sinne des Integrierten Pflanzenschutzes zu optimieren sowie das Wissen über Schadorganismen und Entscheidungshilfen zu deren Regulierung zu verbessern und den Pflanzenschutzmitteleinsatz auf freiwilliger Basis weiter einzuschränken.
Den Betrieben soll ein Anreiz gegeben werden, durch das auf die betrieblichen Verhältnisse zugeschnittene Beratungsangebot die integrierte Pflanzenschutzpraxis zu verbessern und Reduktionspotentiale zu nutzen.
Die Klima- und Energieberatung wird modular durchgeführt, dem Grundprinzip folgend, landwirtschaftlichen Betrieben eine einzelbetriebliche Beratung zu ermöglichen. Die einzelbetrieblichen Beratungsangebote gliedern sich in eine allgemeine Grundberatung zur Verbesserung der Energieeffizienz und der energetischen Leistungsfähigkeit des Betriebes, wobei auch die Nutzung vorhandener EDV-Programme zum betrieblichen Klimacheck zählen, als auch 2 Spezialmodulen zur Beratung von spezialisierten Betrieben. Für Betriebe mit den Schwerpunkten Pflanzenproduktion und Gartenbau wird eine Klima- und Energieberatung mit dem Ziel der Reduzierung des Einsatzes fossiler Energieträger und des Einsatzes von Betriebsmitteln im Pflanzen- und Gartenbau sowie einer Beratung zur Verminderung der Freisetzung von klimarelevanten Treibhausgasen angeboten. Bei Betrieben mit Tierhaltung soll sich die Beratung auf die Verminderung der Freisetzung von klimarelevanten Treibhausgasen und die emissionsarme Wirtschaftsdüngerlagerung und -ausbringung fokussieren.
Die Nährstoffbelastung von Grundwasser und Oberflächengewässern in Schleswig-Holstein ist trotz der bisher ergriffenen Maßnahmen immer noch zu hoch. Die diffusen Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft sind wesentliche Ursache für die bestehenden Gewässerbelastungen und ein wesentlicher Grund dafür, dass die Ziele und Anforderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie nicht eingehalten werden.
Die landwirtschaftliche Produktion gemäß den Richtlinien der EU-Öko-Verordnung (VO (EU) 834/2007) führt aufgrund des an die landwirtschaftliche Fläche gebundenen Tierbesatzes und des Verzichts auf mineralische Stickstoffdünger erwiesenermaßen zu niedrigen Stickstoff-Bilanzsalden, mit denen die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreichbar sind.
Darüber hinaus entlastet der weitgehende Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel die Umweltmedien Wasser, Boden und Luft, wildlebende Pflanzen und Tiere sowie die erzeugten landwirtschaftlichen Produkte von potenziell schädlichen Stoffen. Das Land Schleswig-Holstein fördert daher im Rahmen der Beratung für eine nachhaltige Landwirtschaft die Beratung für den Ökologischen Landbau.
Eine Reihe von Studien mit Schwerpunkten in Schleswig-Holstein gibt deutliche Hinweise darauf, dass in maßgeblichem Umfang das Tierwohl in milchkuhhaltenden landwirtschaftlichen Betrieben beeinträchtigt ist. Im Fokus stehen dabei Symptombilder, die auf multifaktorielle Erkrankungen hinweisen und heterogen ausgeprägt sind. Schwerpunktfelder sind Störungen des Allgemeinbefindens, des Stoffwechsels, des Bewegungsapparates, des Immunsystems, der Reproduktion und der Eutergesundheit.
Als Ursachen kommen infektiöse Einflüsse eher nachgeordnet in Betracht. Im Vordergrund stehen Rahmenbedingungen in den Tierhaltungen, die von den gehaltenen Tieren nur unzureichend kompensiert werden (können). Solche Ursachen stehen maßgeblich im Zusammenhang mit Haltung, Fütterung, Leistung, Züchtung und Management (d. h. mit biologischen, technologischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten des Produktionsverfahrens). Derartige zumeist herdenweit gehäuft auftretende tiergesundheitliche Beeinträchtigungen werden als Produktionskrankheiten bezeichnet. Neben Milchkühen sind regelmäßig auch Kälber und Jungrinder von Produktionskrankheiten betroffen.
Das Auftreten von Produktionskrankheiten ist Ausdruck einer situativen oder längerdauernden Überforderung der Tiere eines Bestandes und steht damit unmittelbar für eine Beeinträchtigung des Tierwohls. Eine systematische Situationsanalyse zu vorhandenen Produktionskrankheiten und die Erhebung der betrieblichen Rahmenstrukturen sind unverzichtbare Grundlage für eine Verbesserung des Tierwohls. Sie bilden mit Blick auf m. o. w. unspezifische Leistungsdepression auch einen Indikator für Optionen zur Verbesserung der Betriebsführung unter ökonomischen Gesichtspunkten.
Im Anschluss an die o. g. Risikoanalyse soll für die jeweiligen Betriebe zur Verbesserung der Art- und Bedarfsgerechtigkeit der Tierhaltung ein spezifisches strategisches Konzept erarbeitet werden. Gemeinsam mit dem Betriebsleiter soll die Umsetzung von Tierwohl und Tiergesundheit besonders vorrangiger Entwicklungsziele vereinbart werden. Neben einer inhaltlichen Beschreibung gehört hierzu auch die Formulierung eines Umsetzungszeitplanes. Durch Folgebesuche soll die Eignung der vereinbarten Maßnahmen ihre Umsetzung bewertet werden. Zur weiteren Entwicklung der Tierhaltung können Umsetzungsziele ggfs. aktualisiert werden. Weiterhin können weitere Entwicklungsschritte formuliert werden.
Ein besonderes Ziel der Erst- und Folgebesuche besteht auch darin, den teilnehmenden Betrieben gezielt und anhand ihrer Strukturanalyse priorisiert den Zugang zu individuell besonders zweckmäßigen Schulungs- und Beratungsangeboten zu erleichtern.
Ein verbreitetes Problem in der Schweinehaltung ist das wechselseitige Beknabbern der Schwänze bei gemeinsam gehaltenen Schweinen. Die Folge sind schwerwiegende Verletzungen mit m. o. w. vollständigem Verlust des Schwanzes. Betroffenen Tieren entstehen damit Schmerzen und Leiden. Diese sog. Caudophagie tritt insbesondere in Aufzucht und Mast von Schweinen auf und beginnt in frühen Haltungsabschnitten.
Verbreitet wird hiergegen insbesondere zur Vorbereitung von Aufzucht und Mast vorsorglich der Schwanz entfernt (kupiert). Diese Maßnahme verhindert zwar regelmäßig wirkungsvoll Schmerzen und Leiden in der Vorbereitung auf die spätere Schlachtung und hat dann eine verbesserte Bonitur zur Folge (weniger Wunden und Narben am Tierkörper). Sie steht aber im Widerspruch zu den Vorgaben des nationalen und des supranationalen Tierschutzrechts.
Die betriebliche Beratung soll den Schweinehaltern ermöglichen, den Umfang der Caudophagie und damit auch das Erfordernis des Kupierens bei Schweinen bestmöglich zu minimieren.