On-Demand-Verkehr im gesamten Landkreis Tuttlingen mit 7 Kleinbussen Montag bis Freitag von 21 bis 24 Uhr, Samstag von 6 bis 24 Uhr sowie Sonn- und Feiertag von 7 bis 24 Uhr als Gesamtleistung bestehend aus Verkehrsleistung, Dispositions- und Buchungssystem, Buchungszentrale
Der Auftrag beinhaltet die Erbringung eines in den ÖPNV integrierten On-Demand-Verkehrs im Flächenbetrieb, im Folgenden als „ODV“ bezeichnet. Dieser entspricht genehmigungsrechtlich einem Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG. Hierbei erfolgt eine bedarfsorientierte fahrplanunabhängige Beförderung von Personen durch den Betreiber mit Personenkraftwagen und Kraftomnibussen (§ 4 Abs. 4 Nr. 1 und 2 PBefG) auf vorherige Bestellung durch die Fahrgäste und ohne festen Linienweg zwischen bestimmten Einstiegs- und Ausstiegspunkten im Bediengebiet.