Es sollen Aufbau und Funktion von regionalen Netzwerken zu einer qualifizierten Antidiskriminierungsberatung nach dem AGG modellhaft erprobt werden. Dabei soll eine zielgruppenübergreifende Beratung (in der Fachsprache: Beratung nach dem „horizontalen Ansatz“) mit den etablierten vertikalen Beratungsangeboten (z. B. spezifische Angebote für Menschen mit Behinderung, Senior_innen, Migrant_innen, oder LSBTTIQ*) dergestalt verknüpft werden, dass keine Doppelstrukturen entstehen. In Abstimmung mit merkmalspezifischen Beratungsstellen vor Ort soll das ergänzende Angebot Aufgaben wahrnehmen, die der Leistungsbeschreibung zu entnehmen sind.
Siehe Leistungsbeschreibung.