Die vier 1965 errichteten 9-etagigen Punkthochhäuser der Johannes-R.-Becher-Str. 2, 4, 8 und 12 in 07546 Gera sind Bestandteil der Wohnsiedlung „Am Bieblacher Hang“. Der „Bieblacher Hang“ befindet sich im Norden von Gera und ist eines der ersten komplex geplanten Wohngebiete nach dem zweiten Weltkrieg. Die Hochhäuser sind weitgehend baugleich. Auf jeder Etage befinden sich weitgehend vier baugleiche 2-Raum-Wohnungen. Der Aufzug liegt mittig im Gebäude. Jedes der Hochhäuser ist voll unterkellert und besitzt neben dem unterschiedlich genutzten Erdgeschoss (Wohnung und Gewerbe) 9 Obergeschosse und ein Terrassendach („Laterne“). Die „Laterne“ ist ein begehbares Dachgeschoss mit Blick über Gera. Die Gebäude sind derzeit noch zu ca. 50% vermietet. Bei dem Mieterklientel handelt es sich um überwiegend ältere Bewohner, die teilweise seit Errichtung der Häuser hier Mieter sind.
Im Rahmen der Komplexsanierung der Hochhäuser erfolgte bisher die energetische Sanierung der Fassaden (WDVS), die Erneuerung des Daches, des Blitzschutz, der Aufzüge sowie der der Feuerwehraufstellflächen. Im Zuge der weiteren Sanierungsarbeiten soll in den kommenden Bauabschnitten der Innenbereich modernisiert werden. Hierzu zählen die Komplexsanierung der Leerwohnungen, die Strangsanierung der Sanitärleitungen inkl. Rückbau der Gasleitungen in bewohnten und Leerwohnungen, die Erneuerung der Elektro-Steigleitungen inkl. Feuerwehrdurchsage-Einheit und Klingelanlage, die Erneuerung der Elektroverteiler in den bewohnten Wohnungen und Leerwohnungen, die Neuerrichtung der Zählerräume, der Haus- und Notstrombeleuchtung sowie die Ertüchtigung des Erdgeschossbereiches inkl. Abstellräume.
Im Vorfeld der Sanierungsarbeiten im Gebäudeinneren sollen die vorhandenen Leerwohnungen beräumt werden (u.a. Entfernen von Tapeten und Bodenbelegen, Abbruch Fliesen und Trockenbaudecken bzw. Verkofferungen).
Der vorliegende Auftrag betrifft nur das Gebäude J.-R.-Becher-Str. 2
Leistungsumfang Gewerke Abbruch Leerwohnungen Haus 2
· Abbruch Küchenfliesen
· Entfernung der Tapeten und Farbreste in allen Räumen (außer Bad)
· Entfernung der Bodenbeläge in allen Räumen
· Abriss HZ Steigleitungsverkofferung in Küche und SZ
· Abriss Trockenbaudecken in Flur und AR
· Abtransport des Abbruchmaterials übers Treppenhaus/Aufzug, und deren
fachgerechte Entsorgung
· Reinigung der Wohnung (besenrein)