Beweissicherung und Überwachung wasserwirtschaftlicher, hydrogeologischer und bodenkundlicher Aspekte für die landseitige Baggergutunterbringung in ehemalige Sandabbaugewässer in der Gemeinde Moormerland - Gewässerschutzbeauftragter Spülseen GeMo
Um die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs auf der Unterems und in der Leda zu gewährleisten, sind regelmäßig Unterhaltungsbaggerungen erforderlich. Das entnommene Baggergut wird landseitig untergebracht (landseitige Baggergutunterbringung). Für den Streckenabschnitt Ems-km 15 bis 32 (Weener bis Gandersum) wird das entnommene Sediment vornehmlich in ehemalige Kies- bzw. Sandabbaugewässer verspült. In der Regel sind im Jahr zwei Baggerkampagnen mit einer durchschnittlichen Dauer von 3 Monaten zu erwarten.
Die zur Verfügung stehenden ehemaligen Abbaugewässer liegen im Bereich der Gemeinde Moormerland südlich des Sauteler Kanals.
Die Einspülung bezüglich Grundwasser und Gewässergüte in den Einspülgewässern ist gemäß der gültigen Planfeststellungs-Änderungsbeschlüsse von einem externen Fachbüro zu überwachen.
Die Leistung ist nur grob über die Planfeststellung abzugrenzen und unterliegt dem Wandel der Einspülung und der daraus resultierenden Fortgang und der dann notwendigen Maßnahmen. Der Gewässerschutzbeauftragte (GSB) muss sich flexibel der Maßnahme und ggf. neuen Auflagen oder Änderungen im Projekt anpassen. Daher ist die Maßnahme nicht erschöpfend beschreibbar und die geistige Eigenleistung der durchführenden GSB steht im Vordergrund.