Durch das Forschungsvorhaben sollen Erkenntnisse gewonnen werden, ob und gegebenen-falls wie die Rehabilitationsträger die zum 1. Januar 2018 in Kraft tretende Verpflichtung nach § 13 SGB IX zur Verwendung von Instrumenten zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs (siehe Anhang) umsetzen. Dabei sollen auch erste Anhaltspunkte gewonnen werden, ob der Einsatz der Instrumente im Beobachtungszeitraum bereits erste Wirkungen entfaltet hat.
Die Ergebnisse werden in einem Bericht bis zum 31. Dezember 2019 veröffentlicht.