Übernahme der Sicherungs- und Reinigungspflicht von Verkehrswegen des Grundstückseigentümers bzw. angrenzenden Grundstückseigentümers. gemäß den Vorgaben "Verordnung über die Reinigung und Sicherung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze der Landeshauptstadt München".
Übernahme der Sicherungs- und Reinigungspflicht von Verkehrswegen des Grundstückseigentümers bzw. angrenzenden Grundstückseigentümers. gemäß den Vorgaben "Verordnung über die Reinigung und Sicherung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze der Landeshauptstadt München" für Liegenschaften im Verwaltungsbereich des Mieterzentrum 1.
Übernahme der Sicherungs- und Reinigungspflicht von Verkehrswegen des Grundstückseigentümers bzw. angrenzenden Grundstückseigentümers. gemäß den Vorgaben "Verordnung über die Reinigung und Sicherung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze der Landeshauptstadt München" für Liegenschaften im Verwaltungsbereich des Mieterzentrum 2.
Übernahme der Sicherungs- und Reinigungspflicht von Verkehrswegen des Grundstückseigentümers bzw. angrenzenden Grundstückseigentümers. gemäß den Vorgaben "Verordnung über die Reinigung und Sicherung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze der Landeshauptstadt München" für Liegenschaften im Verwaltungsbereich des Mieterzentrum 3.
Übernahme der Sicherungs- und Reinigungspflicht von Verkehrswegen des Grundstückseigentümers bzw. angrenzenden Grundstückseigentümers. gemäß den Vorgaben "Verordnung über die Reinigung und Sicherung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze der Landeshauptstadt München" für Liegenschaften im Verwaltungsbereich des Mieterzentrum 4.
Übernahme der Sicherungs- und Reinigungspflicht von Verkehrswegen des Grundstückseigentümers bzw. angrenzenden Grundstückseigentümers. gemäß den Vorgaben "Verordnung über die Reinigung und Sicherung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze der Landeshauptstadt München" für Liegenschaften im Verwaltungsbereich des Mieterzentrum 5.