Die Stadt Laatzen schließt mit dem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Aus-stattung der Laatzener Schulen mit digitalen Tafeln. In den nächsten vier Jahren beabsichtigt die Stadt, ihre Schulen mit insgesamt ca. 280 Geräten auszustatten. Eine Ausschöpfung des gesamten Abnahmevolumens hängt auch davon ab, in welchem Umfang der Stadt Finanzierungsmittel, insbesondere Fördermittel, zur Verfügung stehen. Ein bestimmtes Mindestabnahmevolumen kann nicht garantiert werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abnahme des gesamten Volumens.
Die Stadt Laatzen schließt mit dem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Ausstattung der Laatzener Schulen mit digitalen Tafeln. In den nächsten vier Jahren beabsichtigt die Stadt, ihre Schulen mit insgesamt ca. 280 Geräten auszustatten. Eine Ausschöpfung des gesamten Abnahmevolumens hängt auch davon ab, in welchem Umfang der Stadt Finanzierungsmittel, insbesondere Fördermittel, zur Verfügung stehen. Ein bestimmtes Mindestabnahmevolumen kann nicht garantiert werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abnahme des gesamten Volumens.
Für das Jahr 2021 stehen der Stadt zunächst Fördermittel aus dem Digitalpakt zur Verfügung. Aus diesen Mitteln ist die Finanzierung einer ersten Abnahme von ca. 120 Geräten beabsichtigt. Diese Menge soll bis Ende Dezember 2021 geliefert und montiert werden. Die Lieferung kann gesplittet in Teilmengen erfolgen. Lieferung und Montage sollte überwiegend in den Schulferien in Niedersachsen erfolgen (22.07.2021-01.09.2021 und 18.10.2021-29.10.2021), kann nach Absprache mit der Schulverwaltung und der jeweiligen Schulleitung aber auch außerhalb der Ferienzeiten, dann aber vorzugsweise nachmittags, stattfinden.
Weitere Abnahmen in den Folgejahren (ab 2022) würden - soweit entsprechende Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen - in Einzelbestellungen über ca. 10 Geräte pro Monat erfolgen, mit der Erwartung, dass diese jeweils innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Einzelbestellung beim Auftragnehmer geliefert und montiert werden.
Näheres ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) sowie dem zugehörigen Leistungsverzeichnis (Anlage B01).