Der neue Stadtteil Grasbrook soll zukünftig als ein mischgenutztes Stadtareal mit Gewerbe, Büro- und Wohnnutzung sowie öffentlichen Freiräumen entstehen. Nach aktuellem Stand ist die Herstellung von ca. 3 000 Wohnungen (anteilig ein Drittel öffentlich geförderter Wohnungsbau) für bis zu ca. 6 000 Einwohner mit sozialer Infrastruktur (Grundschule, Kita, Sportflächen) und Einkaufsmöglichkeiten sowie von ca. 16 000 Arbeitsplätzen als auch öffentlichen Freiräume, Spiel- und Kita-Außenflächen von bis zu 9 ha vorgesehen. Insgesamt sollen so ca. 880 000 m
Mit dem wettbewerblichen Dialog gem. § 18 VgV für die Entwicklung des neuen Stadtteils Grasbrook soll mit Los 1 die städtebauliche Funktionsplanung beschafft werden. Im Vorfeld des wettbewerblichen Dialogs hat bereits eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit stattgefunden. Weitergehende Informationen sind der Anlage „Verfahrenshinweise“ zu entnehmen. Um diese weitreichende Bürgerbeteiligung im Rahmen des Verfahrens weiter zu führen, entschied sich die Vergabestelle für die Durchführung des wettbewerblichen Dialogs. Im Rahmen der Dialogphase sind ein Austausch sowie eine Anpassung (Konkretisierung) der Aufgabenstellung möglich. Es ist möglich, dass die Teilnehmer von ihren Lösungsvorschlägen während der Dialogphase gegenseitig Kenntnis erlangen. Mit dieser gelten zugleich eventuelle Lizenzgebühren auch für den Austausch von Ideen während der Dialogphase als abgegolten. Im Rahmen der ersten Phase des wettbewerblichen Dialogs (Qualifizierungsphase) bearbeiten die ausgewählten 6 Teilnehmer je Los separat die Aufgabenstellung und reichen zum Abschluss der Bearbeitungsphase ihre (hier städtebaulichen) Konzepte (getrennt nach Städtebau oder Freiraum) ein. Am Ende der Qualifizierungsphase erfolgt eine öffentliche Präsentation der Konzepte. Durch die Jury (nichtöffentlich) werden die jeweils 3 besten Beiträge zur weiteren Bearbeitung in der sich anschließenden zweiten Phase (Vertiefungsphase) bestimmt. Die Jury wird zusammengesetzt werden aus Vertretern der Vergabestelle, den Fachbehörden, politischen Vertretern und externen Fachleuten. Die Beurteilung erfolgt anhand der folgenden Kriterien:
— Formalleistungen (erfüllt/nicht erfüllt);
— Ausscheiden bei Nichterfüllung;
— Städtebauliche Qualität (40 %);
— Innovationsqualität, Funktionsqualität (Städtebau) (30 %);
— Nachhaltige und wirtschaftliche Effizienz (30 %).
Die Bearbeitung in der Vertiefungsphase erfolgt dann in fachübergreifenden Teams (Städtebau/Freiraum), welche am Ende der Qualifizierungsphase durch die Jury festgelegt werden. Innerhalb der Vertiefungsphase erfolgt der Dialog zwischen den Teilnehmern und der Vergabestelle. Dieser Dialog ist unterteilt in städteplanerische/freiraumplanerische Fachberatung (Beratungsgespräche) und Gesprächeüber Vertrags- und Honorarkonditionen. Klarstellungen und Ergänzungen zu den Angeboten seitens der Bieter sind in engen Grenzen zulässig (§ 18 Abs.8 VgV). Die Angebote werden vom AG anhand der Zuschlagskriterien bewertet. Der AG kann mit dem Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll, verhandeln, um finanzielle Zusagen oder andere Auftragsbedingungen abschließend festzulegen. Eine Änderung wesentlicher Teile des Angebots ist im Hinblick auf die Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung nicht zulässig (§ 18 Abs. 9 VgV). Zum Abschluss der Vertiefungsphase erfolgt die Abgabe der Entwurfskonzepte entsprechend der während der Dialogphase definierten Leistungen sowie die Abgabe eines Honorarangebotes sowie Kommentierung des Vertragsentwurfes (Angebotsphase parallel zur Dialogphase). Zum Abschluss der Vertiefungsphase werden die Entwurfskonzepte wiederum öffentlich präsentiert, ggf. finden Zwischenpräsentationen mit öffentlicher Beteiligung statt. Anhand der nachfolgenden Kriterien legt die Jury eine Rangreihenfolge für die Entwürfe der städtebaulichen Funktionsplanung (Los 1) fest:
— Formalleistungen (erfüllt/nicht erfüllt);
— Ausscheiden bei Nichterfüllung;
— Städtebauliche Qualität (40 %);
— Innovationsqualität, Funktionsqualität (Städtebau) (30 %);
— Nachhaltige und wirtschaftliche Effizienz (30 %).
Im Anschluss an die Auswahl des besten städtebaulichen Funktionsplans sowie der besten Freiraumplanung(nicht notwendiger Weise die gekoppelten Teams) durch die Jury erfolgt die Vergabeentscheidung anhand der festgelegten Zuschlagskriterien durch die Vergabestelle (siehe II.2.5 + Anlage „Zuschlagsmatrix“). Eine Übersicht zum voraussichtlichen Terminplan des wettbewerblichen Dialogs ist der Anlage „Verfahrenshinweise“zu entnehmen.
Mit dem wettbewerblichen Dialog (WD) gem. § 18 VgV für die Entwicklung des neuen Stadtteils Grasbrook soll mit Los 2 die Freiraumplanung (einschließlich Realisierungsplanung) beschafft werden. Im Vorfeld desWD hat bereits eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit stattgefunden. Weitergehende Informationen sind der Anlage „Verfahrenshinweise“ zu entnehmen. Um diese weitreichende Bürgerbeteiligung im Rahmendes Verfahrens weiter zu führen, entschied sich die Vergabestelle für die Durchführung des WD. Im Rahmender Dialogphase sind ein Austausch sowie eine Anpassung (Konkretisierung) der Aufgabenstellung möglich. Es ist möglich, dass die Teilnehmer von ihren Lösungsvorschlägen während der Dialogphase gegenseitig Kenntnis erlangen. Mit dieser gelten zugleich eventuelle Lizenzgebühren auch für den Austausch von Ideen während der Dialogphase als abgegolten. Im Rahmen der ersten Phase des WD (Qualifizierungsphase)bearbeiten die ausgewählten 6 Teilnehmer je Los separat die Aufgabenstellung und reichen zum Abschluss der Bearbeitungsphase ihre (hier freiraumplanerischen) Konzepte (getrennt nach Städtebau oder Freiraum)ein. Am Ende der Qualifizierungsphase erfolgt eine öffentliche Präsentation der Konzepte. Durch die Jury(nichtöffentlich) werden die jeweils 3 besten Beiträge zur weiteren Bearbeitung in der sich anschließenden zweiten Phase (Vertiefungsphase) bestimmt.
Die Jury wird zusammengesetzt werden aus Vertretern der Vergabestelle, den Fachbehörden, politischen Vertretern und externen Fachleuten. Die Beurteilung erfolgt anhand der folgenden Kriterien:
— Formalleistungen (erfüllt/nicht erfüllt);
— Ausscheiden bei Nichterfüllung;
— Freiraumplanerische Qualität (40 %);
— Innovationsqualität, Funktionsqualität (Freiraum) (30 %);
— Nachhaltige und wirtschaftliche Effizienz (30 %).
Die Bearbeitung in der Vertiefungsphase erfolgt dann in fachübergreifenden Teams (Städtebau/Freiraum), welche am Ende der Qualifizierungsphase durch die Jury festgelegt werden.
Innerhalb der Vertiefungsphase erfolgt der Dialog zwischen den Teilnehmern und der Vergabestelle. Dieser Dialog ist unterteilt in städteplanerische/freiraumplanerische Fachberatung (Beratungsgespräche)und Gespräche über Vertrags- und Honorarkonditionen. Zum Abschluss der Vertiefungsphase erfolgt die Abgabe der Entwurfskonzepte entsprechend der während der Dialogphase definierten Leistungen sowie die Abgabe eines Honorarangebotes sowie Kommentierung des Vertragsentwurfes (Angebotsphase parallel zur Dialogphase). Klarstellungen und Ergänzungen zu den Angeboten seitens der Unternehmen sind in engen Grenzen zulässig (§ 18 Abs. 8 VgV). Die Angebote werden vom AG anhand der Zuschlagskriterien bewertet. Der AG kann mit dem Unternehmen, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll, verhandeln, um finanzielle Zusagen oder andere Auftragsbedingungen abschließend festzulegen. Eine Änderung wesentlicher Teile des Angebots ist im Hinblick auf die Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung nicht zulässig(§ 18 Abs. 9 VgV). Zum Abschluss der Vertiefungsphase werden die Entwurfskonzepte wiederum öffentlich präsentiert, ggf. finden Zwischenpräsentationen mit öffentlicher Beteiligung statt. Anhand der nachfolgenden Kriterien legt die Jury eine Rangreihenfolge für die Entwürfe der Freiraumplanung fest:
— Formalleistungen (erfüllt/nicht erfüllt);
— Ausscheiden bei Nichterfüllung;
— Freiraumplanerische Qualität (40 %);
— Innovationsqualität, Funktionsqualität (Freiraum) (30 %);
— Nachhaltige und wirtschaftliche Effizienz (30 %).
Im Anschluss an die Auswahl des besten städtebaulichen Funktionsplans sowie der besten Freiraumplanung(nicht notwendigerweise die gekoppelten Teams) durch die Jury erfolgt die Vergabeentscheidung anhand der festgelegten Zuschlagskriterien durch die Vergabestelle (siehe II.2.5 sowie Anlage „Zuschlagsmatrix“).
Eine Übersicht zum voraussichtlichen Terminplan des wettbewerblichen Dialogs ist der Anlage„Verfahrenshinweise“ zu entnehmen.