Die Samtgemeinde Zeven beabsichtigt, die Jahresmenge des im Rahmen der Abwasserreinigung auf der kommunalen Kläranlage anfallenden Klärschlammes zur Verwertung abzugeben (insgesamt ca. 4.600 t OS). Bei dem Klärschlamm handelt es sich um ausgefaulten Schlamm, der je nach betrieblicher Erfordernis entweder mit einer Schneckenpresse oder einer Kammerfilterpresse entwässert wird. Die Konditionierung des Schlammes erfolgt durch die Zugabe von Polymeren und je nach Entwässerungsaggregat ggf. zusätzlich auch einer Eisen-III-Chlorid-Lösung. Der Trockensubstanzgehalt beträgt etwa 21...25% TR. Der kontinuierlich anfallende Klärschlamm ist in einem wöchentlichen Rythmus, an maximal zwei vorab festzulegenden Wochentagen, regelmäßig für die Dauer des Vertrages abzufahren. Es fällt durchschnittlich eine Masse von 80-90 t Originalsubstanz (OS) je
Kalenderwoche zur Abfuhr und Verwertung an. Die Dauer des abzuschließenden Vertrages beträgt 12 Kalendermonate nach Auftragserteilung oder bis zu dem Zeitpunkt, an dem die 4.600 t OS ordnungsgemäß verwertet worden sind. Bei einer grenzüberschreitenden Verbringung beträgt die Laufzeit 12 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt der erfolgreich abgeschlossenen Notifizierung.
Die Samtgemeinde Zeven beabsichtigt, die Jahresmenge des im Rahmen der Abwasserreinigung auf der kommunalen Kläranlage anfallenden Klärschlammes zur Verwertung abzugeben (insgesamt ca. 4.600 t OS). Bei dem Klärschlamm handelt es sich um ausgefaulten Schlamm, der je nach betrieblicher Erfordernis entweder mit einer Schneckenpresse oder einer Kammerfilterpresse entwässert wird. Die Konditionierung des Schlammes erfolgt durch die Zugabe von Polymeren und je nach Entwässerungsaggregat ggf. zusätzlich auch einer Eisen-III-Chlorid-Lösung. Der Trockensubstanzgehalt beträgt etwa 21...25% TR. Der kontinuierlich anfallende Klärschlamm ist in einem wöchentlichen Rythmus, an maximal zwei vorab festzulegenden Wochentagen, regelmäßig für die Dauer des Vertrages abzufahren. Es fällt durchschnittlich eine Masse von 80-90 t Originalsubstanz (OS) je
Kalenderwoche zur Abfuhr und Verwertung an. Die Dauer des abzuschließenden Vertrages beträgt 12 Kalendermonate nach Auftragserteilung oder bis zu dem Zeitpunkt, an dem die 4.600 t OS ordnungsgemäß verwertet worden sind. Bei einer grenzüberschreitenden Verbringung beträgt die Laufzeit 12 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt der erfolgreich abgeschlossenen Notifizierung.