Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Rahmenvereinbarung zur sozialen Betreuung von Flüchtlingen in der Notunterkunft Alfred-Fischer-Halle in Hamm europaweit aus.
Die Notunterkunft Alfred-Fischer-Halle ist für eine Belegung mit 550 Bewohnern ausgelegt und eingerichtet.
Zum Leistungsumfang zählt die soziale Betreuung von Flüchtlingen.
In der Notunterkunft Alfred-Fischer-Halle leben Personen mit sehr unterschiedlichen Problemlagen, die eine besondere Aufmerksamkeit erfordern. So werden neben kompletten Familien mit Kindern in allen Altersklassen auch erwachsene Einzelpersonen untergebracht.
Bei beiden Personenkreisen kann aufgrund vorhandener posttraumatischer Belastungsstörungen oder anderen psychischen Erkrankungen oder Alkohol- bzw. Drogenabhängigkeit ein erhebliches Aggressionspotential vorkommen. Dies führt regelmäßig zu Bedrohungen gegen andere Bewohner bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zu aggressiven Verhaltensweisen oder einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung.