Für die in der Anlage 1 genannten Postausgangsstellen ist ab 01.07.2023 der Versand von Briefen und Einschreiben durchzuführen. Dieser Vertrag regelt für die in dieser Anlage genannten Gerichte und Justizvollzugsanstalten die Postabholung, die Postvorbereitung sowie den Transport und die Zustellung von Briefsendungen. Ausgenommen sind förmliche Postzustellungsaufträge. Diese sind durch die Auftragnehmerin lediglich zusammen mit der Briefpost bei den Postausgangsstellen abzuholen und bei einer beliebigen Postdienststelle im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einzuliefern.
Die sorgfältige und ordnungsgemäße Ausführung von Briefdienstleistungen ist für viele gerichtliche Verfahren von erheblicher Bedeutung. Nicht ausgeführte oder mangelhaft bzw. verspätet bearbeitete Zustellungen von Briefen können für die Rechtspflege und für rechtsuchende Bürger zu ernsthaften Problemen mit sehr weitreichenden Folgen führen.
Es ist beabsichtigt, die Briefdienstleistungen im Rahmen des derzeit laufenden Vergabeverfahrens “Briefdienstleistungen für die Justizbehörden im Stadtgebiet München – Deutsche eVergabe Verfahrensnummer 2022000464“ zu vergeben, in dem durch einen Nachprüfungsantrag derzeit ein Zuschlagsverbot eingetreten ist.
Zur Sicherstellung einer lückenlosen Leistungserbringung wird dieser Interimsvertrag geschlossen. Der Interimsvertrag ist beendet, sobald ein Zuschlag in dem laufenden Vergabeverfahren “Briefdienstleistungen für die Justizbehörden im Stadtgebiet München – Deutsche eVergabe Verfahrensnummer 2022000464“ erteilt und die Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin dieses Vergabeverfahrens übernommen wurde.
Für die in der Anlage 1 genannten Postausgangsstellen ist ab 01.07.2023 der Versand von Briefen und Einschreiben durchzuführen. Dieser Vertrag regelt für die in dieser Anlage genannten Gerichte und Justizvollzugsanstalten die Postabholung, die Postvorbereitung sowie den Transport und die Zustellung von Briefsendungen. Ausgenommen sind förmliche Postzustellungsaufträge. Diese sind durch die Auftragnehmerin lediglich zusammen mit der Briefpost bei den Postausgangsstellen abzuholen und bei einer beliebigen Postdienststelle im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einzuliefern.
Die sorgfältige und ordnungsgemäße Ausführung von Briefdienstleistungen ist für viele gerichtliche Verfahren von erheblicher Bedeutung. Nicht ausgeführte oder mangelhaft bzw. verspätet bearbeitete Zustellungen von Briefen können für die Rechtspflege und für rechtsuchende Bürger zu ernsthaften Problemen mit sehr weitreichenden Folgen führen.
Es ist beabsichtigt, die Briefdienstleistungen im Rahmen des derzeit laufenden Vergabeverfahrens “Briefdienstleistungen für die Justizbehörden im Stadtgebiet München – Deutsche eVergabe Verfahrensnummer 2022000464“ zu vergeben, in dem durch einen Nachprüfungsantrag derzeit ein Zuschlagsverbot eingetreten ist.
Zur Sicherstellung einer lückenlosen Leistungserbringung wird dieser Interimsvertrag geschlossen. Der Interimsvertrag ist beendet, sobald ein Zuschlag in dem laufenden Vergabeverfahren “Briefdienstleistungen für die Justizbehörden im Stadtgebiet München – Deutsche eVergabe Verfahrensnummer 2022000464“ erteilt und die Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin dieses Vergabeverfahrens übernommen wurde.