Zum Transport von Einsatzausrüstung und Einsatzkräften ist die Beschaffung eines kombinierten Nutzkraftfahrzeuges mit Personenbeförderung erforderlich.
Außerdem ist der Umbau als Sonder-Kfz-Feuerwehr für die Grubenwehr der Wismut GmbH erforderlich. Dabei sind die folgenden Vorgaben einzuhalten.
Das Grundfahrzeug soll ein Neufahrzeug mit Erstzulassung sein. Es muss grundsätzlich über genügend Stauraum verfügen, um als Mehrzweckfahrzeug / Gerätewagen geeignet zu sein.
Grundfahrzeug (Auszug aus Leistungsbeschreibung)
• Dieselmotor, Schadstoffnorm mind. EURO 6
• Leistung mind. 130 kW
• zulässige Gesamtmasse des fertiggestellten Fahrzeuges: max. 7.500 kg
• Ausführung mit Hochdach
• Allradantrieb
• Federung, Dämpfung und Stabilisierung verstärkt
Mit Umbau als Sonder-KfZ-Feuerwehr mit Sonderausstattung und Laderaum.
Vor Fertigungsbeginn ist dem Auftraggeber die Werksplanung in Papierform und in digitaler Form (PDF-Format) vorzulegen. Nach Bestätigung dieser Unterlage erfolgt die Freigabe zur Fertigung und Lieferung.
Das voll ausgestattete Sonder-Kfz-Feuerwehr muss von einer autorisierten Prüforganisation abgenommen werden. Eine feuerwehrtechnische Abnahme aus Gründen der Feststellung der Zuwendungsfähigkeit ist nicht erforderlich.
Die Amtliche Zulassung des Fahrzeugs hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Nach der Übergabe erfolgt ein Funktionstest beim Auftraggeber mit gleichzeitiger Einweisung des Bedienpersonals.