Gegenstand der Bekanntmachung ist die Vermietung von Non Aviation Flächen am Flugafen Nürnberg. Es handelt sich nicht um die Vergabe einer Dienstleistung, sondern um die Vermietung von Flächen. In diesem rein kartellrechtlichen Verfahren finden die Regeln der VOL/A keine Anwendung. Aus Wettbewerbs- und Transparenzgründen soll die Vermietung in Anlehnung an die Vergaberegeln europaweit angeboten werden.