Schwerpunkt der Tätigkeiten ist die ökologische und bodenkundliche Baubegleitung sowie die Erfüllung der Nebenbestimmungen in Bezug auf naturschutzfachliche Belange und die Einhaltung der Bundesbodenschutzverordnung. Dies beinhaltet die fachliche Koordinierung, Steuerung und Überwachung der vom Gesamtvorhaben Beteiligten vor Ort.
Vordergründig sind die Überwachung der Einhaltung der ökologischen und bodenkundlichen Auflagen aus allen geltenden Regelwerken (siehe 3.), dem landschaftspflegerischen Begleitplan (LPB) und dem Bescheid zur Zulassung der Abschlussbetriebsplanergänzung sowie die Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen Bauherrn, Planer, AN-Bau und den zuständigen Behörden bei der umweltfachgerechten Umsetzung der Baumaßnahmen.
Zielstellung ist die Durchsetzung der Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Eingriffen in die Natur und Landschaft während der Bauphase.
Schwerpunkt der Tätigkeiten ist die ökologische und bodenkundliche Baubegleitung sowie die Erfüllung der Nebenbestimmungen in Bezug auf naturschutzfachliche Belange und die Einhaltung der Bundesbodenschutzverordnung. Dies beinhaltet die fachliche Koordinierung, Steuerung und Überwachung der vom Gesamtvorhaben Beteiligten vor Ort.
Vordergründig sind die Überwachung der Einhaltung der ökologischen und bodenkundlichen Auflagen aus allen geltenden Regelwerken (siehe 3.), dem landschaftspflegerischen Begleitplan (LPB) und dem Bescheid zur Zulassung der Abschlussbetriebsplanergänzung sowie die Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen Bauherrn, Planer, AN-Bau und den zuständigen Behörden bei der umweltfachgerechten Umsetzung der Baumaßnahmen.
Zielstellung ist die Durchsetzung der Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Eingriffen in die Natur und Landschaft während der Bauphase.