Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Fahrleistungen von Schülern mit Wohnsitz in Wismar zu Schulen innerhalb des Stadtgebietes der Hansestadt sowie zur Körperbehindertenschule in Schwerin und zum Überregionalen Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sehen in Neukloster auf der Grundlage des § 113 Abs. 4 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern.