Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Fahrleistungen von Schülern aus dem Kreisgebiet Nordwestmecklenburg zu Schulen in Grevesmühlen sowie zum Überregionalen Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sehen in Neukloster und zur Schule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung – „Am Wallberg“ in Neuburg auf der Grundlage des § 113 Abs. 4 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern.