Übernahme städtischer Verpflichtung zur Schneeräumung und zum Bestreuen bei Schnee- und Eisglätteauf Gehwegen, Stufen und Überwegen sowie auf Radwegen in den Wintern 2012/2013 bis 2014/2015. Erfüllung der Winterdienstverpflichtungen gemäß Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über Reinigung, Räumen und Bestreuen der Gehwege für Einzelobjekte in insgesamt 81 Bezirken (Lose) im Einzugsbereich der Landeshauptstadt Stuttgart.