Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der HKLS-Technik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 2-3 bzw. 4 (sofern für diese eine behördliche Genehmigung erwirkt werden muss) und 5-9 für das Bauvorhaben Erweiterung des Max-Planck-Instituts für biologische Kybernetik in Tübingen (KYBE) für folgende Anlagengruppen (AG):
AG 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
AG 2 Wärmeversorgungsanlagen,
AG 3 Lufttechnische Anlagen,
AG 7 Nutzerspezifische Anlagen,
Die voraussichtlich anrechenbaren Kosten für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. 19.6 Mio € netto. Die veranschlagten Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) belaufen sich auf ca. 109 Mio € netto.
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Beginn: vss. 09/2023 (Nach Beendigung des VgV-Verfahrens)
Ende: vss. 04/2029 (ohne LPH 9)
Das Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik in Tübingen wurde 1968 gegründet. Das Institut besteht aus mehreren Gebäuden, welche teilweise zur Gründungszeit des Institutes errichtet wurden. Im Zuge einer Neuausrichtung des Institutes wurde eine grundlegend neue Struktur konzipiert, die auch mit einem Aufwuchs an Personal einhergeht. Der mit der neuen Institutsausrichtung und dem Personalaufwuchs einhergehende Flächenbedarf ist in den Bestandsgebäuden nicht zu decken, zumal ein Teilbereich altersbedingt abzubrechen ist.
Zur Deckung der Flächenbedarfe ist im Rahmen eines Gesamtkonzepts ein Erweiterungsbau am nordwestlichen Rand des MPG-Campus, an der Schnittstelle zum benachbarten Technologie Park, vorgesehen. Der Erweiterungsbau umfasst zum einen den Institutsteil mit Laboren und Büros für die 3 Abteilungen (1x theoretisch, 2x experimentell), 6 Forschungsgruppen und zum anderen einen größeren Hochhygienebereich für Nager. Dieser ist zwischen dem Bestand - dem Magnetresonanzzentrum (MRZ) am Max-Planck-Ring 11 - und dem neuen Institutsteil vorgesehen. In Abstimmung mit der Stadt Tübingen sind aus städtebaulichen Gründen beide Gebäudeteile separat auszubilden, aus funktionalen Gründen benötigen sie jedoch zwingend Verbindungsgänge zueinander und auch zu den Bestandsgebäuden.
Das Raumprogramm für den Erweiterungsbau beinhaltet ca. 950 m² biologische Labore (inkl. Mikroskopierräume und Zentrale Wissenschaftliche Einrichtungen) und ca. 1020 m² physikalische Labore (davon ca. 640 m² als physikalische Sonderlabore im UG). Neben dem Laborbereich sind Büros, IT-/ Serverräume, Seminarräume, Verwaltungsräume etc. für den Neubau vorgesehen.
Die Tierhaltung erstreckt sich über eine Fläche von ca. 1.984 m² (NUF 1-6) inklusive Versuchslaboren und Infrastruktur; der Umfang der reinen Tierhaltungsfläche beträgt ca. 646 m² (NUF 1-6). Die Tierhaltungsflächen sind vornehmlich für Nager herzurichten, wobei zwei Sonderhaltungsräume für eine noch nicht definierte Spezies wie Insekten, kleine Reptilien oder kleinere Singvögel vorzusehen sind.
Alle Bereiche sollten baulich für S1 Niveau (nach GenTSV & BioStoffV) ausgelegt sein, einzelne Bereich nach S2 (nach GenTSV und BiostoffV).
Um auf zukünftige sich ändernde wissenschaftliche Anforderungen reagieren zu können, ist ein hohes Maß an baulicher und technischer Gebäudeflexibilität erforderlich.
Der Grundstückteil für den Erweiterungsneubau liegt an der Paul-Ehrlich-Straße und ist derzeit im oberen Bereich mit einem Parkplatz sowie einem Parkdeck bebaut, welche für die Errichtung des Neubaus abgebrochen werden. Im Hangbereich, d.h. eine Ebene weiter unten befinden sich Außenlagerflächen mit Anlieferhof, Gasflaschenlager, Müllsammelplatz, Garagen, etc. des MPIs für biologische Kybernetik.
Die Planung umfasst sowohl die Erschließung des Grundstückes, die Versorgungs- und Gebäudetechnik des Neubaus, sowie die notwendige Anpassungen und Umverlegungen vor Baubeginn in den o.g. Anlagengruppen.
Darüber hinaus soll im Rahmen der Maßnahme bereits ein Teil des Altbaus MPR8 abgerissen werden. Die Planungsleistungen für den Teilabbruch sind ebenfalls Bestandteil des Auftrages.
Die Erschließung des Erweiterungsbaus mit Trinkwasser, Fernwärme (evtl. Gas) kann über die Versorgungsleitungen in der Paul-Ehrlich Straße erfolgen. Die Hauptkanäle zur Ableitung von Schmutz- und Regenwasser verlaufen nordöstlich entlang des Max-Planck-Rings.
Die Trinkwasserversorgung erfolgt nach den baulichen Bedingungen des Wasserversorgers. Der Bedarf für eine Löschwasserversorgung und Auswahl der Systeme sind durch die weitere Planung und in Absprache mit dem Versorger festzulegen. Die Wasserversorgung für die Laborbereiche erfolgt entsprechend der Nutzungsart des Gebäudes, mit vorgeschriebener Systemtrennung und erforderlicher Wasseraufbereitung.
Die Abwassersysteme innerhalb des Gebäudes sind nach der Gebäude- und Nutzungsart in Trennsystemen zu planen. Die Notwendigkeit von Abwasserbehandlungsanlagen für die Labore und die Hochhygienetierhaltung sind bei der Planung zu prüfen und zu berücksichtigen.
Für die Wärmeversorgung ist ein Anschluss an die örtliche Wärmeversorgung vorzusehen. Die Anschlussbedingungen des Fernwärmeversorgers sind zu berücksichtigen.
Der erforderliche Kältebedarf ist über eine eigene Kälteerzeugung mit entsprechender Rückkühlung zu decken. Für die Wintermonate ist die Nutzung einer freien Kühlung zu berücksichtigen. Die Auswahl des Kältemittels hat zukunftsorientiert zu erfolgen.
Die lüftungstechnische Versorgung hat u.a. entsprechend der Art des Gebäudes und Nutzungskriterien zu erfolgen. Die lüftungstechnischen Anlagen für die Laborbereiche haben die Mindestkriterien der Laborrichtlinien zu erfüllen. Bürobereiche sollen soweit technisch möglich mit Fensterlüftung nach ASR ausgestattet werden. Die Lüftung der Hochhygienetierhaltung ist in Anlehnung an die GV-Solas zu errichten.
Die Medienversorgung der Labore ist ebenfalls Bestandteil des Planungsauftrages. Im Planungsverlauf ist abzustimmen, welche Medien zentral oder dezentral zur Verfügung zu stellen sind.
Die Honorarfähigen Kosten aus der KG 540 sind anteilig den jeweiligen beauftragten Anlagengruppen zugeordnet und Bestandteil der beauftragten Leistung.
Die Planung hat mindestens entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik unter Berücksichtigung der AMEV Richtlinien zu erfolgen. Die Planung muss auch wirtschaftliche und energiewirtschaftliche Gesichtspunkte sowie Kriterien der Nachhaltigkeit einbeziehen. Der Auftraggeber legt Wert darauf, dass das Bauwerk langfristig wirtschaftlich und nachhaltig betrieben werden kann, weist aber auch darauf hin, dass die Wirtschaftlichkeit der Planung eine wesentliche Bedeutung hat.
Bei der Planung und Baudurchführung sind nicht nur die speziellen Anforderungen im Hinblick auf die technischen Anlagen, sondern auch die bei solchen Objekten üblichen Arbeitsabläufe zu berücksichtigen.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe II.2.7) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.