Die atom- und strahlenschutzrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde des Landes Schleswig-Holstein hat Bedarf an Sachverständigentätigkeiten gemäß § 20 AtG für Prüftätigkeiten im Rahmen der atom- und strahlenschutzrechtlichen Aufsicht am Standort Krümmel für das Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Zwischenlager (LasmAaZ).
Die zu erbringenden Leistungen im Rahmen der Aufsicht über das LasmAaZ umfassen organisatorische, administrative und technische Aspekte.
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Für die Ausübung der o.g. Leistungen besteht das Erfordernis einer
- übergeordneten Projekttätigkeit
- und einer vorgangsbezogenen Tätigkeit.
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Für die übergeordnete Projekttätigkeit ist gegenüber dem Auftraggeber ein Projektleiter zu benennen. Dieser nimmt folgende Tätigkeiten war:
- Projektleitung, Terminverfolgung, Qualitätssicherung, Verfolgung von Stand von W&T, übergeordnete Aspekte zum Betriebsreglement usw.,
- Erstellung von Berichten der Sachverständigentätigkeit an den Auftraggeber (6-monatlich) und
- nimmt an Aufsichtsgesprächen teil und ist zentraler Ansprechpartner für die Beteiligten.
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Bei den vorgangsbezogenen Tätigkeiten können organisatorische, administrative und technische Prüftätigkeiten anfallen.