Erstellung eines Denkmalpflegeplans für Werbung.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstellung eines Denkmalpflegeplans für die denkmalgeschützten U-Bahnhöfe der BVG. Der Denkmalpflegeplan soll Aussagen zu den U-Bahnhöfen der einzelnen Linien im Hinblick auf ihre Verträglichkeit mit Werbung enthalten, sowie Aussagen zu Werbeträgern mit Einschätzungen ihrer denkmalrechtlichen Verträglichkeit auf den U-Bahnhöfen der einzelnen Linien. Der Denkmalpflegeplan dient als praktische Hilfestellung für den Umgang mit Werbung und Planung von Werbeanlagen. Unter seiner Heranziehung sollen Genehmigungsverfahren für Werbeanlagen vereinfacht werden, insbesondere Verfahren zur Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung nach § 11 DSchG Bln. Zudem soll der Denkmalpflegeplan als Unterstützung dienen bei:
— der konkreten Suche nach geeigneten Standorten für bestimmte Werbeträger,
— der konkreten Suche nach geeigneten Werbeträgern für bestimmte Standorte,
— der Klärung von Standortfragen bei solchen Werbeträgern, auf welche nicht explizit eingegangen wird (wie z. B. solche mit Sonderformaten), durch allgemeine Aussagen zur Verträglichkeit von Werbeträgern und die Aussagen zu den U-Bahn-Linien.
Die U-Bahnhöfe sollen nach Linien betrachtet werden, da die Bahnhöfe einer Linie häufig von einem Architekten konzipiert worden sind. Der fertige Denkmalpflegeplan ist so auszugestalten, dass er vom Landesdenkmalamt akzeptiert wird und von beiden Seiten unterzeichnet wird. Er soll als Vereinbarung, auf dessen Basis zukünftig neue und/oder modernisierte Werbeanlagen bei den Unteren Denkmalschutzbehörden beantragt werden, gelten.