Entsorgungsdienstleistungen für Wertstoffhöfe und Elektro- und Elektronikaltgeräte im Landkreis Karlsruhe
Durch den Auftragnehmer ist eine Annahme - und Übergabestelle für Wertstoffe und Elektroaltgeräte in Bruchsal vorzuhalten und zu betreiben. Es kann eine getrennte Annahmestelle für Wertstoffe und eine Annahmestelle für Elektroaltgeräte eingerichtet werden, sofern diese gemeinschaftlich angeboten werden. Es werden dort Abfälle von den Wertstoffhöfen angeliefert (Altpapier, Kartonagen, Schrott/Metalle, Altholz AI bis AIII, Bauschutt (verwertbar)), Bildschirmgeräte Gruppe 2, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen Gruppe 3, Elektroaltgeräte der Gruppe 5 (Althandys werden separat erfasst), Elektroaltgeräte der Gruppen 2 und 5 mit fest verbauter Batterie (gemischt). Elektroaltgeräte der Gruppen 1 bis 6 können zudem von denAbfallerzeugern oder Händlern direkt auf der Übergabestelle angeliefert werden. Anlieferungen von größeren, nicht haushaltsüblichen Mengen durch die Händler erfolgen nach Voranmeldung. Nachtspeicherheizgeräte, die den Elektroaltgeräten der Gruppe 4 zugeordnet werden, werden direkt von den mit dem Ausbau beauftragten Fachfirmen ordnungsgemäß (staubdicht) verpackt angeliefert. Bei der Annahme - und Übergabestelle im Raum Bruchsal sind zusätzlich die Elektroaltgeräte aus der Sperrmüllsammlung anzunehmen. Bei der Sperrmüllsammlung werden Elektroaltgeräte der Gerätegruppen 1 bis 5 ohne Nachtspeicherheizgeräte erfasst (u.a. Haushaltsgeräte, Kühlgeräte, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik). Die Anlieferung von Bildschirmgeräten sowie Elektrokleingeräten und Bildschirmgeräten mit fest verbauter Batterievon den Wertstoffhöfen erfolgt durch den künftigen Auftragnehmer des Loses 4 zu den Übergabestellen in Gitterboxen. Die gemeinsam erfassten Elektrokleingeräte und Bildschirmgeräte mit fest verbauter Batterie sind in die Gruppen 2 und 5 zu trennen.
Der Betreiber der Annahme- und Übergabestelle muss die Abfälle annehmen, eventuelle Fehlwürfe aussortieren, Elektroaltgeräte in die nach ElektroG vorgesehenen Gruppen unter Beachtung der LAGA M31a trennen, sortenrein zwischenlagern und an die Verwerter in den zur Verfügung gestellten Transportbehältern übergeben.
Die Leistungen für die Verwertung beinhalten die Gestellung der Transportbehältnisse auf den Annahme- und Übergabestellen, den Transport zur angebotenen Verwertungsanlage und die anschließende ordnungsgemäße und schadlose Verwertung.
Durch den Auftragnehmer ist eine Annahme – und Übergabestelle für Wertstoffe und Elektroaltgeräte im Raum Bretten vorzuhalten und zu betreiben. Es kann eine getrennte Annahmestelle für Wertstoffe und eine Annahmestelle für Elektroaltgeräte eingerichtet werden, sofern diese gemeinschaftlich angeboten werden. Es werden dort Abfälle von den Wertstoffhöfen angeliefert (Altpapier, Kartonagen, Schrott/Metalle, Altholz AI bis AIII, Bauschutt (verwertbar)), Bildschirmgeräte Gruppe 2, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen Gruppe 3, Elektroaltgeräte der Gruppe 5 (Althandys werden separat erfasst), Elektroaltgeräte der Gruppen 2 und 5 mit fest verbauter Batterie (gemischt). Elektroaltgeräte der Gruppen 1 bis 6 (ohne Nachtspeicherheizgeräte) können zudem von den Abfallerzeugern oder Händlern direkt auf der Übergabestelle angeliefert werden. Anlieferungen von größeren, nicht haushaltsüblichen Mengen durch die Händler erfolgen nach Voranmeldung. Die Anlieferung von Bildschirmgeräten, sowie Elektrokleingeräten und Bildschirmgeräten mit fest verbauter Batterie von den Wertstoffhöfen erfolgt durch den künftigen Auftragnehmer des Loses 4 zu den Übergabestellen in Gitterboxen. Die gemeinsam erfassten Elektrokleingeräte und Bildschirmgeräte mit fest verbauter Batterie sind in die Gruppen 2 und 5 zu trennen.
Der Betreiber der Annahme- und Übergabestelle muss die Abfälle annehmen, eventuelle Fehlwürfe aussortieren, Elektroaltgeräte in die nach ElektroG vorgesehenen Gruppen unter Beachtung der LAGA M31a trennen, sortenrein zwischenlagern und an die Verwerter in den zur Verfügung gestellten Transportbehältern übergeben.
Durch den Auftragnehmer ist eine Annahme - und Übergabestelle für Wertstoffe und Elektroaltgeräte im Raum Ettlingen vorzuhalten und zu betreiben. Es kann eine getrennte Annahmestelle für Wertstoffe und eine Annahmestelle für Elektroaltgeräte eingerichtet werden, sofern diese gemeinschaftlich angeboten werden. Es werden dort Abfälle von den Wertstoffhöfen angeliefert (Altpapier, Kartonagen, Schrott/Metalle, Altholz AI bis AIII, Bauschutt (verwertbar), Bildschirmgeräte Gruppe 2, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen Gruppe 3, Elektroaltgeräte der Gruppe 5 (Althandys werden separat erfasst), Elektroaltgeräte der Gruppen 2 und 5 mit fest verbauter Batterie (gemischt). Elektroaltgeräte der Gruppen 1 bis 6 (ohne Nachtspeicherheizgeräte) können zudem von den Abfallerzeugern oder Händlern direkt auf der Übergabestelle angeliefert werden. Anlieferungen von größeren, nicht haushaltsüblichen Mengen durch die Händler erfolgen nach Voranmeldung. Die Anlieferung von Bildschirmgeräten, sowie Elektrokleingeräten und Bildschirmgeräten mit fest verbauter Batterie von den Wertstoffhöfen erfolgt durch den künftigen Auftragnehmer des Loses 4 zu den Übergabestellen in Gitterboxen. Die gemeinsam erfassten Elektrokleingeräte und Bildschirmgeräte mit fest verbauter Batterie sind in die Gruppen 2 und 5 zu trennen. Der Betreiber der Annahme- und Übergabestelle muss die Abfälle annehmen, eventuelle Fehlwürfe aussortieren, Elektroaltgeräte in die nach ElektroG vorgesehenen Gruppen unter Beachtung der LAGA M31a trennen, sortenrein zwischenlagern und an die Verwerter in den zur Verfügung gestellten Transportbehältern übergeben.
Der Auftraggeber erfasst auf den Wertstoffhöfen Bildschirmgeräte und Elektrokleingeräte mit fest verbautem Akku jeweils in separaten Gitterboxen. Die 36 Wertstoffhöfe sind über den gesamten Landkreis verteilt. Jede Gemeinde verfügt über mindestens einen Wertstoffhof. Die Gestellung und der Austausch der Gitterboxen Leer gegen Voll hat außerhalb der jeweiligen Öffnungszeiten stattzufinden. Jeder Wertstoffhof bestimmt selbständig über die notwendige Anzahl der zu stellenden Gitterboxen.
Die Leistungen beinhalten:
— Die Gestellung von Gitterboxen zur Erfassung von Bildschirmen und Elektrokleingeräten mit fest verbauter Batterie auf den 36 Wertstoffhöfen des Landkreises Karlsruhe. Den Austausch der Gitterboxen Leer gegen Voll auf Abruf außerhalb der Öffnungszeiten der betroffenen Wertstoffhöfe,
— den Transport der Gitterboxen zu den in Los 1 - 3 ausgeschriebenen Übergabestellen.
Die Leistungen für die Verwertung beinhalten die Gestellung der Transportbehältnisse auf den Annahme- und Übergabestellen, den Transport zur angebotenen Verwertungsanlage und die anschließende ordnungsgemäße und schadlose Verwertung.
Die Leistungen für die Verwertung beinhalten die Gestellung der Transportbehältnisse auf den Annahme- und Übergabestellen, den Transport zur angebotenen Verwertungsanlage und die anschließende ordnungsgemäße und schadlose Verwertung.
Die Leistungen für die Verwertung beinhalten die Gestellung der Transportbehältnisse auf den Annahme- und Übergabestellen, den Transport zur angebotenen Verwertungsanlage und die anschließende ordnungsgemäße und schadlose Verwertung.
Die Leistungen für die Verwertung beinhalten die Gestellung der Transportbehältnisse auf den Annahme- und Übergabestellen, den Transport zur angebotenen Verwertungsanlage und die anschließende ordnungsgemäße und schadlose Verwertung.
Die Leistungen für die Verwertung beinhalten die Gestellung der Transportbehältnisse auf den Annahme- und Übergabestellen, den Transport zur angebotenen Verwertungsanlage und die anschließende ordnungsgemäße und schadlose Verwertung.