Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9 100 000 m
In dieser Tätigkeit wurde SBH mit dem Neubau der Stadtteilschule Kirchwerder beauftragt.
Weiteres Siehe II.2.4.
Im Stadtteil Kirchwerder (Bezirk Bergedorf) ist die Errichtung eines Neubaus für die STS Kirchwerder am Standort Kirchenheerweg geplant. Der neue Schulstandort soll für ca. 1.100 Schülerinnen und Schüler und ca. 100 Lehrkräfte konzipiert werden und zukünftig den gesamten Flächenbedarf der bisher am Kirchwerder Hausdeich gelegenen Stadtteilschule aufnehmen. Insgesamt werden mit dem Neubau ca. 12 125 m
Der Status der Projektplanungen (Stand 06/2018) ist wie folgt:
— Hochbauplanung Schulgebäude + Sporthalle: Abschluss LPH 2,
— Technische Ausrüstung: Abschluss LPH 2,
— Tragwerksplanung: Abschluss LPH 2,
— Freianlagenplanung: der AN wird zurzeit im Rahmen eines VgV-Verfahren ermittelt,
— Verkehrliche Anbindung, Busanlage: Abschluss LPH 1.
Parallel zu den laufenden Planungen führt das Bezirksamt Bergedorf ein vorhabenbezogenes B-Plan-Verfahren durch, dessen weitere Abstimmungen und Ergebnisse in die Planungen einbezogen werden müssen.
Grundsätzlich ist die Fortführung anspruchsvoller Abstimmungen mit alle beteiligten (Fach-) Behörden, Nutzern, Verkehrsbetrieben und ggf. Weiteren erforderlich.
Die Fertigstellung der parallelen Teilprojekte und die zeitgleiche Übergabe an den Nutzer ist für 2022 vorgesehen.
Das vorläufige Gesamtinvestitionsvolumen für die Maßnahmen beträgt ca. 29 Mio. EUR netto (ca. 35 Mio. EUR brutto) über alle KGs der DIN 276.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— für verkehrliche Anbindung sowie Freianlagen: teilweise die Projektstufe 1 (Projektvorbereitung) und Projektstufe 2 (Planung) Projektsteuerungs- und Projektleitungsleistungen der Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an §§ 2 + 3 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektmanagementleistungen“,
— für die Hochbauprojekte (Schulgebäude und Sporthalle) ist die LPH 2 gem. HOAI abgeschlossen, daher ist die Projektsteuerungs- und Projektleitungsleistungen der Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an §§ 2 + 3 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektmanagementleistungen“ in der Projektstufe 2 teilweise - erst analog ab der LPH 3 gem. HOAI – zu erbringen.
Optional zur Beauftragung:
— Projektstufen 3-5 Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an § 2 und Projektleitungsaufgaben § 3 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen),
— Besondere Leistungen in allen Projektstufen in Anlehnung an § 2 Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch D&K drost consult GmbH aus Hamburg unterstützen und beratend begleiten.