Postdienstleistungen für den Landgerichtsbezirk Darmstadt (Rahmenvereinbarung)
Beförderung der Ausgangspost (Briefsendungen gemäß § 4 Nr. 1 a) Postgesetz (PostG)) - in unterschiedlichen Formaten (Maße/Gewicht) - als Inlands- und Auslandssendungen - in besonderen Versendungsarten und ggf. hinsichtlich der Eingangspost die Postfachleerung (Rahmenvereinbarung) Los 1 "Nord": 6 Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Darmstadt: Amtsgericht Dieburg Amtsgericht Groß-Gerau Amtsgericht Langen Amtsgericht Offenbach Amtsgericht Rüsselsheim Amtsgericht Seligenstadt Umfang: ca. 2.729.552 Stück Die hier genannten Mengen dienen als kalkulatorische Annahme und umfassen das angenommene Vertragsvolumen für die maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren. Im Rahmen des Wertungskriteriums "Nachhaltigkeit" werden Maßnahmen zu Verringerung und/oder Ausgleich umweltschädlicher Auswirkungen besonders berücksichtigt.
Beförderung der Ausgangspost (Briefsendungen gemäß § 4 Nr. 1 a) Postgesetz (PostG)) - in unterschiedlichen Formaten (Maße/Gewicht) - als Inlands- und Auslandssendungen - in besonderen Versendungsarten und ggf. hinsichtlich der Eingangspost die Postfachleerung (Rahmenvereinbarung) Los 2 "Süd": 5 Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Darmstadt: Amtsgericht Bensheim Amtsgericht Darmstadt Amtsgericht Fürth Amtsgericht Lampertheim Amtsgericht Michelstadt Umfang: ca. 2.959.660 Stück Die hier genannten Mengen dienen als kalkulatorische Annahme und umfassen das angenommene Vertragsvolumen für die maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren. Im Rahmen des Wertungskriteriums "Nachhaltigkeit" werden Maßnahmen zu Verringerung und/oder Ausgleich umweltschädlicher Auswirkungen besonders berücksichtigt.