Arbeitnehmerüberlassung für Prozess-Dienstleistungen
Der Auftraggeber beabsichtigt, über einen externen Dienstleister im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung zusätzliches Personal zu gewinnen und diese Leiharbeitnehmer mit der Erledigung eines Teils der dem Auftraggeber obliegenden Aufgaben im Rahmen der Antragsprüfung zu betrauen. Zielsetzung der Arbeitnehmerüberlassung im Bereich der unterstützenden Hilfstätigkeiten ist es, die saisonalen Schwankungen in den Themengebieten auszugleichen und für die Kunden eine schnellere Antragsbearbeitung zu gewährleisten. Dabei spielen die Qualitätssicherung bzw. -steigerung sowie die Realisierung von Kostensenkungspotentialen eine Rolle. Es wird von einer Schätzmenge von 8 Vollzeit-Leiharbeitnehmern und einer Höchstmenge von 13 Vollzeit-Leiharbeitnehmern ausgegangen. Es werden voraussichtlich 15.300 Personen-Stunden in Anspruch genommen. Leistungsbeginn ist der 01.10.2023 und endet am 30.04.2025.