Gegenstand des Vorhabens ist die Sanierung der Sekundarschule Wladimir Komarow in Stendal. Der Landkreis Stendal beabsichtigt das Vorhaben über das Förderprogramm Schulinfrastruktur zu sanieren. Zur Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen, Entwicklungsziele sowie Anforderungskriterien aus der öffentlichen Förderrichtlinie sind die Planungsleistungen gemäß HOAI (2013) für Gebäude (§§ 34) und technische Ausrüstung (§§ 53) ALG 1 bis 5 u. 8 zu erbringen. Eine Entwurf-/Genehmigungsplanung einschl. aktueller Baugenehmigung liegt vor. Die Bildungsstätte wird derzeit von ca. 250 Schülern besucht. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Plattenbau Typ Cottbus (errichtet 1972). Die Sekundarschule besteht aus einem Haupthaus mit 4 Geschossen und einem nicht unterkellerten 2- geschossigem Anbau. Das Schulgebäude wird in 2 Bauabschnitten bei laufendem Schulbetrieb saniert.
1. Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 33ff, HOAI 2013), Leistungsphase 5-9 aufbauend auf die vorhandene Entwurfsplanung/Genehmigungsplanung,
2. Besondere Leistung: Einarbeitung in die Entwurfsplanung/Genehmigungsplanung,
3. Besondere Leistung: Erstellung einer Kostenberechnung. Die Fertigstellung des Vorhabens wird sich an den definierten Vorgaben der Förderrichtlinie orientieren. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber einige Leistungen selbst erbringt. Es werden daher nicht alle Leistungsphasen zu 100 % beauftragt. Dem Landkreis Stendal liegt bereits eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung vor, die Grundlage des Förderbescheides ist. Der Bieter hat dies bei den zu vergebenden Leistungsphasen umfassend zu beachten. Mit der Planung ist unverzüglich nach Auftragserteilung zu beginnen.
1. Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (§ 53ff HOAI, 2013) Leistungsphasen 5-9, Anlagengruppen 1 bis 3 aufbauend auf die vorhandene Entwurfsplanung/Genehmigungsplanung,
2.Besondere Leistung: Einarbeitung in die Entwurfsplanung/Genehmigungsplanung,
3. Besondere Leistung: Erstellung einer Kostenberechnung. Die Fertigstellung des Vorhabens wird sich an den definierten Vorgaben der Förderrichtlinie orientieren. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber einige Leistungen selbst erbringt. Es werden daher nicht alle Leistungsphasen zu 100 % beauftragt. Dem Landkreis Stendal liegt bereits eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung vor, die Grundlage des Fördermittelbescheides ist. Der Bieter hat dies bei den zu vergebenden Leistungsphasen umfassend zu beachten. Mit der Planung ist unverzüglich nach der Auftragserteilung zu beginnen.
1. Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro (§ 53ff HOAI, 2013) Leistungsphasen 5-9, Anlagengruppen 4, 5, 8 aufbauend auf die vorhandene Entwurfs-/Genehmigungsplanung,
2. Besondere Leistung: Einarbeitung in die Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung,
3. Besondere Leistung: Erstellung einer Kostenberechnung. Die Fertigstellung des Vorhabens wird sich an der definierten Vorgaben der Förderrichtlinie orientieren. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber einige Leistungen selbst erbringt. Es werden daher nicht alle Leistungsphasen zu 100 % beauftragt. Dem Landkreis Stendal liegt bereits eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung vor, die Grundlage des Fördermittelbescheides ist. Der Bieter hat dies bei den zu vergebenden Leistungsphasen umfassend zu beachten. Mit der Planung ist unverzüglich nach Auftragserteilung zu beginnen.