Für Personen bis zum 25. Lebensjahr, die aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben, am Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt teilzuhaben, sind Leistungen mit dem Ziel zu erbringen, eine schulische,ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben einzumünden oder Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen. Zusätzlich sind Betreuungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Ziel anzubieten, dass Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch genommen, therapeutische Behandlungen eingeleitet werden und an Regelangebote zur Aktivierung, Stabilisierung und frühzeitige berufsorientierte Förderung herangeführt wird.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie die beteiligten Berliner Jobcenter treten zugleich als Bedarfsträger auf.
Die Maßnahmen und Angebote des Loses 1 sollen in 3 Phasen gegliedert werden und insgesamt für die individuelle Teilnahmedauer von 12 Monaten angelegt sein. Die Teilnahmedauer für die jeweiligen Phasen beträgt grundsätzlich bis zu 3 (Phase I), bis zu 6 (Phase II) und bis zu 3 Monate (Phase III).
Darüber hinaus ist eine Verlängerung der Phase II und III im Bedarfsfall möglich,wenn die Ziele der Maßnahme noch nicht erreicht wurden. Die Notwendigkeit ist vom AN gegenüber dem jeweiligen Bedarfsträger zu begründen sowie vom Bedarfsträger in jedem Einzelfall zu genehmigen.
Durch eine intensive individuelle Beratung und Betreuung der Teilnehmer sollen diese dabei unterstützt werden:
— ihre individuellen Beeinträchtigungen und Benachteiligungen (Schwierigkeiten) zu überwinden,
— Leistungen der Grundsicherung (wieder) in Anspruch zu nehmen und
— die Bereitschaft für eine schulische, ausbildungsbezogene bzw. berufliche Qualifikation oder eine Arbeitsaufnahme zu entwickeln und zu stabilisieren.
Gesamtteilnehmerplatzzahl: 10 , Mindestteilnehmerplatzzahl: 7
Das Los 1 wird zu 50% aus Mitteln des ESF finanziert und zu 50% aus Mitteln des Jobcenters (§16 h SGB II).