Durchführung des berufspraktischen teils der Ausbildung zum Straßenwärter für 17 Azubis
Ort der Leistungserbringung ist Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Leistungsgegenstand ist auch die Stellung von Unterbringungsmöglichkeiten und Vollverpflegung vor Ort für die Azubis während der überbetrieblichen Ausbildung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung des berufspraktischen Teils der Berufsausbildung zum Straßenwärter entsprechend der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" vom 11.Juli 2002 (BGBl. I S. 2604; zuletzt geändert durch Art. 1 V.v. 04. Mai 2007 BGBl. I. S. 672), sowie die gültige Fassung der "Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter in Mecklenburg-Vorpommern" vom 13. November 2003 (AmtsBl. 2003 S. 1148)