Lieferung von fünf baugleichen Hubrettungsfahrzeugen DLAK 23/12.
Die Beschaffung der Fahrzeuge richtet sich nach Ziffer 5.1 und 7.5 FwZR. Das bedeutet, dass für alle fünf Auftraggeber Angebote über baugleiche Fahrzeuge eingereicht werden müssen. Unterschiedliche Ausführungen sind nur im Rahmen der in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich ausgewiesenen Besonderheiten zulässig.