Vorrangiges Ziel ist die dauerhafte Eingliederung von Arbeitslosen oder Hilfebedürftigen aus der Langzeitarbeitslosigkeit in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Die berufliche Stabilisierung ist durch intensive sozialpädagogische Begleitung und Nachbetreuung zu gewährleisten.
Vorrangiges Ziel ist die dauerhafte Eingliederung von Arbeitslosen oder Hilfebedürftigen aus der Langzeitarbeitslosigkeit in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Die berufliche Stabilisierung ist durch intensive sozialpädagogische Begleitung und Nachbetreuung zu gewährleisten. Teilnehmer sind in der Regel erwerbsfähige Personen die Leistungen nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen und den Status Arbeitslos haben. Die Zielgruppe der Leistungsbezieher im SGB II ist heterogen.