Die Auftragssumme für die zu beschaffenden Schulbücher beträgt insgesamt rd. 280 000 EUR je Schuljahr,
wobei sich Veränderungen nach oben und unten ergeben können, z. B. falls die Schulen den zur Verfügung
stehenden Betrag nicht ausschöpfen. Ein Anspruch auf Abnahme von Schulbüchern im genannten Wert besteht
nicht. Das Angebot muss sich auf die Gesamtleistung erstrecken. Es ist vorgesehen, die Aufträge nach Schulen
aufzuteilen, so dass die Auftragssumme pro Auftragnehmer mindestens 50 001 EUR beträgt und dadurch
der mögliche Nachlass von 15 % erzielt wird. Die Vergabesumme wird auf bis zu 4 Bewerber (Lose) aufgeteilt.
Gehen mehr als 4 Bewerbungen (Angebote) ein, nehmen alle geeigneten Bewerber, welche ein wirtschaftlich gleichwertiges Angebot
abgegeben haben, mit ihren Angeboten an der Auslosung teil.
Die voraussichtliche Auftragssumme für die zu beschaffenden Schulbücher beträgt je Schuljahr ca. 280 000 EUR einschl. Mehrwertsteuer, wobei sich Veränderungen nach oben oder unten ergeben können. Der tatsächliche Gesamtauftragswert kann unter dem genannten Betrag liegen, wenn:
— die Schulen den für die Lernmittelfreiheit gemäß § 96 (5) des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW – SchulG) zur Verfügung gestellten Betrag nicht ausschöpfen,
— es während der Laufzeit des Vertrages zu Veränderungen in der Schullandschaft der Stadt Viersen kommt,
— die Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 (5) SchulG (VO zu § 96 (5) SchulG) zum 31.12.2017 außer Kraft tritt und eine neue Verordnung geänderte Durchschnittsbeträge und Eigenanteile ab 2017 regelt.
Es ist vorgesehen, den Gesamtauftrag in Losen nach Schulen aufzuteilen, so dass der Gesamtwert je Los – auf der Basis des Endpreises gem. § 5 Absatz 1 BuchPrG mindestens 50 001 EUR pro Schuljahr beträgt und dadurch der höchste Nachlass von 15 % in Anspruch genommen werden kann. Dies bedeutet, dass je Bieter nur ein Auftrag für maximal ein Los vergeben wird. Die Auftragssumme wird an bis zu vier Bieter je Schuljahr vergeben.
Da es aus den o. g. Gründen zur Reduzierung der Gesamtsumme kommen kann, jedoch der höchste Rabatt von 15 % erzielt werden soll, wird die Auftragsvergabe nicht an die rechnerisch mögliche Zahl von 5 Bietern, sondern an bis zu vier Bieter erfolgen.
Geben weniger als vier Bieter ein Angebot ab, erhöht sich die Auftragssumme durch Zusammenfassung von Schulen je Bewerber entsprechend. Dabei werden alle Bieter gleich behandelt, indem die überschießende Auftragssumme mangels Bieter auf alle möglichst gleich verteilt wird.
Die voraussichtliche Auftragssumme für die zu beschaffenden Schulbücher beträgt je Schuljahr ca. 280 000 EUR einschl. Mehrwertsteuer, wobei sich Veränderungen nach oben oder unten ergeben können. Der tatsächliche Gesamtauftragswert kann unter dem genannten Betrag liegen, wenn:
— die Schulen den für die Lernmittelfreiheit gemäß § 96 (5) des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW – SchulG) zur Verfügung gestellten Betrag nicht ausschöpfen,
— es während der Laufzeit des Vertrages zu Veränderungen in der Schullandschaft der Stadt Viersen kommt,
— die Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 (5) SchulG (VO zu § 96 (5) SchulG) zum 31.12.2017 außer Kraft tritt und eine neue Verordnung geänderte Durchschnittsbeträge und Eigenanteile ab 2017 regelt.
Es ist vorgesehen, den Gesamtauftrag in Losen nach Schulen aufzuteilen, so dass der Gesamtwert je Los – auf der Basis des Endpreises gem. § 5 Absatz 1 BuchPrG mindestens 50 001 EUR pro Schuljahr beträgt und dadurch der höchste Nachlass von 15 % in Anspruch genommen werden kann. Dies bedeutet, dass je Bieter nur ein Auftrag für maximal 1 Los vergeben wird. Die Auftragssumme wird an bis zu vier Bieter je Schuljahr vergeben.
Da es aus den o. g. Gründen zur Reduzierung der Gesamtsumme kommen kann, jedoch der höchste Rabatt von 15 % erzielt werden soll, wird die Auftragsvergabe nicht an die rechnerisch mögliche Zahl von fünf Bietern, sondern an bis zu vier Bieter erfolgen.
Geben weniger als vier Bieter ein Angebot ab, erhöht sich die Auftragssumme durch Zusammenfassung von Schulen je Bewerber entsprechend. Dabei werden alle Bieter gleich behandelt, indem die überschießende Auftragssumme mangels Bieter auf alle möglichst gleich verteilt wird.
Die voraussichtliche Auftragssumme für die zu beschaffenden Schulbücher beträgt je Schuljahr ca. 280 000 EUR einschl. Mehrwertsteuer, wobei sich Veränderungen nach oben oder unten ergeben können. Der tatsächliche Gesamtauftragswert kann unter dem genannten Betrag liegen, wenn:
— die Schulen den für die Lernmittelfreiheit gemäß § 96 (5) des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW – SchulG) zur Verfügung gestellten Betrag nicht ausschöpfen,
— es während der Laufzeit des Vertrages zu Veränderungen in der Schullandschaft der Stadt Viersen kommt,
— die Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 (5) SchulG (VO zu § 96 (5) SchulG) zum 31.12.2017 außer Kraft tritt und eine neue Verordnung geänderte Durchschnittsbeträge und Eigenanteile ab 2017 regelt.
Es ist vorgesehen, den Gesamtauftrag in Losen nach Schulen aufzuteilen, so dass der Gesamtwert je Los – auf der Basis des Endpreises gem. § 5 Absatz 1 BuchPrG mindestens 50 001 EUR pro Schuljahr beträgt und dadurch der höchste Nachlass von 15 % in Anspruch genommen werden kann. Dies bedeutet, dass je Bieter nur ein Auftrag für maximal ein Los vergeben wird. Die Auftragssumme wird an bis zu vier Bieter je Schuljahr vergeben.
Da es aus den o. g. Gründen zur Reduzierung der Gesamtsumme kommen kann, jedoch der höchste Rabatt von 15 % erzielt werden soll, wird die Auftragsvergabe nicht an die rechnerisch mögliche Zahl von 5 Bietern, sondern an bis zu vier Bieter erfolgen.
Geben weniger als vier Bieter ein Angebot ab, erhöht sich die Auftragssumme durch Zusammenfassung von Schulen je Bewerber entsprechend. Dabei werden alle Bieter gleich behandelt, indem die überschießende Auftragssumme mangels Bieter auf alle möglichst gleich verteilt wird.
Die voraussichtliche Auftragssumme für die zu beschaffenden Schulbücher beträgt je Schuljahr ca. 280 000 EUR einschl. Mehrwertsteuer, wobei sich Veränderungen nach oben oder unten ergeben können. Der tatsächliche Gesamtauftragswert kann unter dem genannten Betrag liegen, wenn:
— die Schulen den für die Lernmittelfreiheit gemäß § 96 (5) des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW – SchulG) zur Verfügung gestellten Betrag nicht ausschöpfen,
— es während der Laufzeit des Vertrages zu Veränderungen in der Schullandschaft der Stadt Viersen kommt,
— die Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 (5) SchulG (VO zu § 96 (5) SchulG) zum 31.12.2017 außer Kraft tritt und eine neue Verordnung geänderte Durchschnittsbeträge und Eigenanteile ab 2017 regelt.
Es ist vorgesehen, den Gesamtauftrag in Losen nach Schulen aufzuteilen, so dass der Gesamtwert je Los – auf der Basis des Endpreises gem. § 5 Absatz 1 BuchPrG mindestens 50 001 EUR pro Schuljahr beträgt und dadurch der höchste Nachlass von 15 % in Anspruch genommen werden kann. Dies bedeutet, dass je Bieter nur ein Auftrag für maximal 1 Los vergeben wird. Die Auftragssumme wird an bis zu vier Bieter je Schuljahr vergeben.
Da es aus den o. g. Gründen zur Reduzierung der Gesamtsumme kommen kann, jedoch der höchste Rabatt von 15 % erzielt werden soll, wird die Auftragsvergabe nicht an die rechnerisch mögliche Zahl von 5 Bietern, sondern an bis zu vier Bieter erfolgen.
Geben weniger als vier Bieter ein Angebot ab, erhöht sich die Auftragssumme durch Zusammenfassung von Schulen je Bewerber entsprechend. Dabei werden alle Bieter gleich behandelt, indem die überschießende Auftragssumme mangels Bieter auf alle möglichst gleich verteilt wird.