Siehe II.2.4).
Der Auftraggeber betreibt die Sanierung und die Erweiterung der Claudiusschule in Herne. Hierbei handelt es sich um eine dreizügige Grundschule im Ortsteil Wanne aus dem Baujahr 1973. Zuletzt hat es 2017 eine grö-ßere Dachsanierung gegeben.
Zu dieser Maßnahme gehört ein Erweiterungsbau für den OGS-Bereich mit rd. 475 m
Die Arbeiten sind so zu planen und auszuführen, dass diese im laufenden Schulbetrieb erfolgen können. Auf die Belange der Schüler und des Lehrerkollegiums ist im Hinblick auf die Funktion des Gebäudes soweit als möglich angemessen Rücksicht zu nehmen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Grundleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume nach §§ 34 Abs. 4, 35 Abs. 7 ff. HOAI der Leistungsphasen 1 bis 8 sowie optional die Leistungsphase 9.
Der Auftraggeber geht hinsichtlich der Sanierung und der Erweiterung von zwei Objekten nach § 11 HOAI aus und schätzt die anrechenbaren Kosten jeweils wie folgt:
— 300er-Kosten und Teile der 400er-Kosten (25 % von Gesamt) für die Sanierung des Bestandsgebäudes: 1,9 Mio. EUR (netto),
— 300er-Kosten und Teile der 400er-Kosten (25 % von Gesamt) für den Neubau der OGS: 825 T EUR (netto).
Der Auftraggeber wünscht eine Projektdurchführung nach einem geeigneten BIM-Standard. Vorgesehen ist, eine Auftraggeber-Informations-Anforderung (AIA) und einen BIM-Abwicklungsplan zwischen Auftraggeber und den beteiligten Planern zu erarbeiten, um auf diese Weise zu einem auf das Projekt abgestimmten BIM-Standard zu kommen.
Der Auftraggeber sieht aufgrund der Methodenneutralität der HOAI die Erbringung dieser Leistungen als von den Grundleistungen der Leistungsphase 1 Gebäude und Innenräume nach §§ 34 Abs. 4, 35 Abs. 7 ff. HOAI gedeckt an. Entsprechendes gilt im Hinblick auf die Erbringung weiterer BIM-bezogener Leistungen für nach-folgende Leistungsphasen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume nach §§ 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 ff. HOAI.
Mit dem vorliegenden Auftrag mitbeauftragt werden sollen allerdings bereits jetzt feststehende Besondere Leistungen im Hinblick auf die Durchführung des Projekts nach einem geeigneten BIM-Standard. Wenn und soweit also auf Basis der AIA bzw. des BIM-Abwicklungsplans weitere Leistungen zur Umsetzung des für das Projekt geeigneten BIM-Standards erforderlich werden, die über die Grundleistungen hinausgehen, so ist vorgesehen, dies durch die Beauftragung Besonderer Leistungen sicherzustellen. Konkret vorgesehen ist in-soweit, die Aufgabe des BIM-Managers durch den Objektplaner erbringen zu lassen.