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Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfasst die Fachplanung / Leistungsbild Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschn. 2 HOAI. Es sind die LPH 2-9 zu erbringen (aufgrund von Eigenleistungen in Teilbereichen auch Wegfall von Grund-/ bzw. Teilleistungen von Grundleistungen). Neben Grundleistungen sind besondere Leistungen zu erbringen:
_Bearbeiten BNB-Anforderungen: Zielvereinbarung Silberstandard (ohne Zertifizierung) gem. Leitfaden Nachhaltiges Bauen
_Übertragen Planungs- u. Kostendaten (PLAKODA) in digitale Erhebungsformulare
_Überwachen Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen
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Zunächst werden nur Leistungen zur Erstellung der HU-Bau (LPH 2-4) beauftragt. Es ist beabsichtigt die weiteren Leistungen nach Genehmigung der Unterlage stufenweise zu beauftragen (Stufenvertrag). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen sowie der besonderen Leistungen besteht nicht.
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Das Amtsgericht Germersheim liegt in der Innenstadt von Germersheim. Die Gerichtsräume befinden sich aktuell in zwei mittlerweile miteinander verbundenen historischen Gebäudeteilen, welche in den Jahren 1853-1865 entstanden. Um den Dienstbetrieb auch in Zukunft gewährleisten zu können, sind umfängliche Maßnahmen notwendig, wie z.B. die durchgängige barrierefreie Erschließung durch Schaffung eines neuen Eingangs incl. Pforte, der Anbau eines Treppenhauses mit Aufzug, allgemeine Ertüchtigung des Brandschutzes und die Verbesserung der Statik der Holzbalkendecken.
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Die Energetische Optimierung und die Anforderungen des Nachhaltigen Bauens unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit sind umzusetzen.
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Gleichzeitig müssen auch die haustechnischen Einrichtungen ertüchtigt bzw. ersetzt werden wie z.B. Wärmeerzeugungsanlagen, Elektro- und IT-Verkabelung sowie Sanitäranlagen.
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Der Bau einer Photovoltaikanlage auf bestehender Dachfläche sowie die Anforderungen zur Elektromobilität bei öffentlichen/sonstigen Gebäuden sind umzusetzen.
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Da die Grundstücksgröße nur sehr geringe Ausweichmöglichkeiten auf eigenem Gelände zulässt, ist eine Interimslösung notwendig. Diese ist im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu ermitteln. Nach Entscheidung zur geeignetsten Variante ist weiterhin beabsichtigt, die Planungsleistungen der Interimslösung zu beauftragen. In diesem Zuge werden ebenso die Entwicklung der Ablaufplanung sowie die Mitwirkung der kompletten Umsetzung beauftragt.
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BGF (Bestandsgebäude + Anbau Treppenhaus): ca. 2.160 m² Prüfung folgt
Geschätzte Baukosten (brutto): 2.600.000 EUR (KG 300), 1.200.000 EUR (KG 400)
Termine: Start 09/2023, HU-Bau 05/2024, Bauausführ. 09/"25-03/"28, Übergabe 04/2028
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Sparte V: Die Trinkwasserinstallation, die gesamte Heizungsanlage und die Abwasserinstallation ist zu erneuern. Die Heizungsanlage soll ebenso wie eine potentielle Lüftung in Anlehnung an den angestrebten BNB-Silberstandard für die Maßnahme und der Richtlinie "Klimaneutrale Landesgebäude" und im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsziele für das Kriterium "Innenraumluftqualität" (BNB_BK 3.1.3) geplant werden.
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Leistungsbeschreibung
Mitwirken bei der Erstellung eines projektspezifischen energetischen Pflichtenhefts auf Grundlage des Musters gemäß Anlage B4 des Leitfadens Nachhaltiges Bauen sowie der Richtlinie "Klimaneutrale Landesgebäude" unter Berücksichtigung aller dort aufgeführten Aspekte
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a) Erstellen eines Energiekonzepts in der Leistungsphase 2. Das Konzept beinhaltet insbesondere die ausführliche Prüfung alternativer Energieversorgungssysteme sowie den Einsatz regenerativer Energien bei gleichzeitiger Prüfung der Wirtschaftlichkeit unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes.
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b) Fortschreiben des Energiekonzeptes in den Leistungsphasen 2 bis 5
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c) Fortschreiben des vorgenannten Konzepts an den tatsächlich realisierten Zustand des Gebäudes in der Leistungsphase 8
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a) Erstellen eines Lüftungskonzepts in der Leistungsphase 2/3. Das Konzept enthält den Nachweis der erforderlichen oder angestrebten Luftwechsel bezogen auf die Abmessung und Belegrate der Aufenthaltsräume sowie der entsprechenden Nutzungszeiten - unabhängig von der gewählten Lüftungsart (freie und/oder mechanische Belüftung) unter Berücksichtigung der Aspekte der thermischen Behaglichkeit.
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b) Fortschreiben des vorgenannten Konzepts an den tatsächlich realisierten Zustand des Gebäudes in der Leistungsphase 8
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a) Erstellen eines Mess- und Monitoringkonzepts in der Leistungsstufe 1
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b) Fortschreiben des vorgenannten Konzepts an den tatsächlich realisierten Zustand des Gebäudes in der Leistungsphase 8
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Mitwirken bei der Erstellung eines Nutzerhandbuchs mit allgemeinverständlich aufbereiteten Informationen für die gebäudenutzenden Personen in der Leistungsphase 8.
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