Der Auftrag wird zu einem Festpreis von 480 000 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf die Vergleichende Prüfung entfallen 400 000 EUR, Zahlung in fünf Raten und auf den Gesamtbericht (Schlussrechnung) 80 000 EUR.
Die Prüfung richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22. Dezember 1993 (GVBl. I S. 708).
Der Auftragnehmer wird die Aufwendungen der jeweiligen Körperschaft für die Kulturförderung insbesondere für Theater, Musik sowie Museen nach den Maßstäben der Rechtmäßigkeit, Sachgerechtheit und Wirtschaftlichkeit feststellen, analysieren und vergleichend bewerten. Das kulturelle Spektrum ist ebenso wie die Nutzungsintensität und der Empfängerradius – unabhängig von der Organisationsform – vergleichend darzustellen und zu analysieren; hierbei ist auch die Funktion der Stadt Frankfurt für die Metropolregion zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer wird diese Aufwendungen auch im Kontext ihrer Bedeutung für die Haushaltsstabilität und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune untersuchen und bewerten. Darüber hinaus ist eine Aussage zu treffen, wie die Erträge, Aufwendungen und interne Leistungsverrechnung für die Kulturförderung in der Ergebnisrechnung verbucht werden. Die von den Körperschaften hierzu definierten Ziele und Kennzahlen sowie das Controlling ist darzustellen und zu bewerten.
Aus den Prüfungsfeststellungen sind Empfehlungen abzuleiten und soweit möglich Ergebnisverbesserungspotenziale darzustellen.
Der Auftragnehmer wird Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen, die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und die Nachschau nach Ziffer 11 des Vertrags vornehmen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt nach Ziffer 16 des Vertrags.
Prüfungsgegenstand: 14 Städte die vergleichend zu prüfen sind. Diese werden im Verhandlungsverfahren aus folgenden 16 Städten ausgewählt:
Bad Hersfeld, Bad Homburg v. d. Höhe, Bad Vilbel, Darmstadt, Dreieich, Eschborn, Hanau, Hofheim am Taunus, Karben, Kassel, Marburg, Neu-Isenburg, Rödermark, Rüsselsheim am Main, Wiesbaden, Wetzlar.