Lieferung, Montage, elektrischer Anschluss und Inbetriebnahme von 30 Stück DC-Ladesäulen mit einer max. Ladeleistung von ca. 80 kW (möglicher Bereich 60 kW – 100 kW) für die Depotladung von E-Bussen nach Ladebetriebsart 4 entsprechend DIN EN 61851-1 (VDE 0122-1) mit Stecker Combo 2 IEC 62196-3 inklusive Wartungsleistungen und Störungsbeseitigung für den Zeitraum von mindestens 3 Jahren. Diese 30 Stück DC-Ladesäulen werden auf dem BVG-Betriebshof Indira-Gandhi-Straße 98, 13053 Berlin errichtet. Die Beschaffung umfasst neben der Lieferung der 30 Ladesäulen, deren Montage und elektrischen Anschluss an vorhandene 3~400V-Niederspannungs-Hausanschlüsse des Stromnetzbetreibers auf dem Betriebshof, außerdem die Inbetriebsetzung der 30 Ladesäulen inklusive einer Einweisung des Betreiberpersonals zum Betrieb und zur Wartung der Ladesäulen. Als Vertragsbeginn ist der 1.9.2018 vorgesehen.
Ergänzung zu Ziffer II.1.4)
Beträgt die maximale Ladeleistung mehr als 60 kW, so ist die Möglichkeit der Anpassung der max. Ladeleistung auf den Wert des netzseitig zur Verfügung stehenden Leistungskontingentes erforderlich. (Reduzierung der eingangsseitigen Leistungsaufnahme auf einen definierten Maximalwert).
Die Ladesäulen müssen den für den geplanten Anwendungsfall geltenden deutschen DIN-VDE-Normen und anwendbaren europäischen Regelungen vollständig genügen und müssen geeignet sein, die Ladeenergie in der beschriebenen Ladebetriebsart für batterieelektrische Linienomnibusse in funktionell einwandfreier, sicherer und energetisch günstiger Weise zu übertragen.
Zu liefern sind vorzugsweise einteilige Ladesäulen, das heißt: alle geforderten Funktionen sind möglichst in einem Gehäuse abzubilden. Diese Ladesäulen werden entsprechend IEC 61851-23 zum Laden der Traktionsbatterie von E-Bussen (Spannungsbereich deren Batterien: 450 – 750V) verwendet. Werden Konfigurationen angeboten, bei denen Leistungsteil und Ladesäule getrennt ausgeführt sind, so sind alle technischen Kennwerte gesondert für jedes Anlagenteil anzugeben.
Es ist eine Gewährleistungszeit von mindestens 3 Jahren nach Übergabe der Ladesäulen anzubieten, innerhalb derer die planmäßige Wartung und Störungsbeseitigung innerhalb vereinbarten Zeitgrenzen durch den Anbieter sichergestellt werden. Dies ist im Angebot vollumfänglich zu kalkulieren.
Die Ladesäulen werden im Freien aufgestellt und müssen für einen sicheren Dauerbetrieb bei Umgebungstemperaturen mindestens zwischen -25
Die Ladesäulen werden auf einer vorhandenen Betonplatte aufgestellt. Sieht die Konstruktion der angebotenen Ladesäulen ein separates Fundament vor, so ist die Lieferung und Errichtung eines solchen Fundamentes zwingend mit anzubieten und im Angebot vollumfänglich zu kalkulieren.
Die Ladesäulen müssen über Möglichkeiten der bidirektionalen Datenübertragung von Mess- und Abrechnungsdaten der Ladeprozesse und von Melde- und Steuerungsdaten zwischen den Ladesäulen und dem künftigen Backend-System der BVG verfügen. Die Kommunikation hat über eine aktuelle Version des Open Charge Point Protocol (z. B. Version OCPP 1.6) zu erfolgen. Die Datenübertragung erfolgt über ein LAN-Netzwerk (Ethernet auf Basis Cisco-Komponenten).
Es ist optional eine Überwachungssoftware anzubieten, mit welcher der technisch-betriebliche Status jeder der 30 Ladesäulen an bis zu 3 Standard-Arbeitsplatz-PCs des AG überwacht werden kann und Störmeldungen optisch auffällig angezeigt werden.
Die Lieferfrist nach Zuschlagserteilung beträgt 4 Monate, innerhalb derer mindestens 3 Ladesäulen geliefert, montiert und in Betrieb genommen sein müssen. Die vollständige Lieferung, Montage und Inbetriebnahme aller übrigen Ladesäulen muss innerhalb von 6 Monaten nach Zuschlagserteilung abgeschlossen sein muss. Der AG behält sich vor, die Lieferfristen in begrenztem Umfang zu verlängern. In diesem Fall findet eine besondere Bewertung der vorgegebenen Mindestfristen im Rahmen der Angebotsauswertung statt.